Versicherungsschutz bei Teilnahme an Sitzungen während der Elternzeit

3 Antworten

Bei den getroffenen Aussagen ist zu beachten, wie der Begriff „Mutterschutz“
definiert wird. Mit dem Begriff „Mutterschutz“ wird meistens das
Mutterschutzgesetzt verbunden. Dann besteht in Zeiten des Mutterschutzes sogar ein Beschäftigungsverobt nach § 3 des Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG).

§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Wichtig wäre hierbei im Vorfeld zu klären, handelt es sich tatsächlich um eine
Beschäftigung in Zeiten des „Mutterschutzes“, in Zeiten der Elternzeit oder in
Zeiten der „Partnermonate“. Erst dann kann über einen Versicherungsschutz in den drei unterschiedlichen Freistellungszeiten gesprochen werden! Des Weiteren ist zu prüfen, ob ein Krankenversicherungsschutz oder ein Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft gemeint ist.

Ja. Personen, die sich in „Mutterschutz“ befinden, sind nach wie vor Beschäftigte des Unternehmens und stehen daher auch beim Besuch von betrieblichen Veranstaltungen oder Betriebsfesten wie jeder andere Beschäftigte unter Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für Personen, die sich in „Elternzeit“ oder „Erziehungsurlaub“ befinden, solange das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und sie zu den entsprechenden Veranstaltungen eingeladen sind.

Quelle: http://www.bgrci.de/rehabilitation-und-leistungen/haeufige-fragen/

Ja, der Antwort von fragmichdurch13 ist nichts hinzuzufügen. Du kannst also ganz beruhigt an den Sitzungen teilnehmen ohne dass du dir Sorgen machen müsstest. Auch im Mutterschutz ist man doch noch Angestellte der Firma und genießt deshalb die selben Rechte wie die anderen. Ich wünsche dir alles Gute.