Verpflichtender Betriebsausflug?

5 Antworten

Ja, - bei einer solchen Veranstaltung ist Anwesenheitspflicht, auch wenn sie über die Dienstzeiten hinaus geht. Selbst, wenn Du an diesem Tag frei hättest, könnte man Dich dazu verpflichten.

Familiengerd  08.07.2018, 13:34
Selbst, wenn Du an diesem Tag frei hättest, könnte man Dich dazu verpflichten.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Mafalda1966  08.07.2018, 18:57
@Familiengerd

äh nein! Woher ich das weiß: eigene Erfahrung - bei mir hieße es Schulveranstaltung.

Familiengerd  08.07.2018, 20:11
@Mafalda1966
äh nein!

Äh doch!

Ich kenne weder Deine damalige konkrete Situation noch Deine möglichen vertraglichen Verpflichtungen oder Deinen Status (Arbeitnehmerin? Beamtin?).

Deine "eigene Erfahrung" ändert überhaupt nichts an der rechtlichen Lage für Arbeitnehmer in dieser Frage - über die Du Dich anhand meiner eigenen Antwort informieren kannst!

Familiengerd  08.07.2018, 20:23
@Mafalda1966

Wenn das nicht ein Argument ist ...

Mafalda1966  08.07.2018, 20:24
@Familiengerd

Dann antworte beim nächsten Mal netter, dann habe ich auch Lust, meine Situation zu schildern. *Küsschen*

Familiengerd  08.07.2018, 21:20
@Mafalda1966

Ich wüsste nicht, wo ich "unfreundlich" gewesen sei.

Das spielt aber auch keine Rolle - so wenig wie Deine Situation für diese Frage.

Mafalda1966  08.07.2018, 21:52
@Familiengerd

Ersetze "unfreundlich" durch "selbstgefällig" :-)

Familiengerd  09.07.2018, 10:03
@Mafalda1966

Ich habe sachlich geantwortet, weder "unfreundlich" noch "selbstgefällig" - das ist (sorry!) Unsinn!

Ist es rechtens,dass dieser Ausflug für das Team verpflichtend ist!?

Wenn die Teilnahme an solchen Ausflügen nicht verpflichtend vertraglich vereinbart worden ist - schlicht und einfach: Nein!

Der Arbeitgeber hat - sofern es für solche Situationen nicht andere einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gibt - nur 2 Alternativen:

  1. Entweder bietet er Dir die Möglichkeit, trotz Schließung des Kindergartens zu arbeiten (z.B. Verwaltungsaufgaben), oder
  2. er gewährt Dir für die Dauer des Betriebsausflugs Freizeit, die er aber bezahlen muss und nicht mit Deinem Urlaub oder mit eventuellen Überstunden verrechnen darf.

Voraussetzung für Dich ist dabei, dass Du erklärst, nicht am Betriebsausflug teilnehmen zu wollen, und Deine Arbeitsleistung für diesen Tag ausdrücklich anbietest. Der Arbeitgeber gerät dann mit Der Annahme Deiner Arbeitsleistung in Verzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Ob es klug ist, sich so zu verhalten oder sein diesbezügliches Recht durchzusetzen, ist eine andere Frage, um die es jezt zunächst einmal aber nicht geht.

kabbes69  08.07.2018, 14:27

da es um die Arbeitszeit im öD geht: zumindest bei uns wird dieser Tag bei Teilnahme immer mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten angerechnet. ( auch für Teilzeitkräfte)

Falls hier das Problem liegt, wäre dies mal eine Nachfrage wert. Dass ein Betriebsausflug idR länger als der durchschnittliche Arbeitstag geht, könnte man dann vielleicht in Kauf nehmen.

Ansonsten kann die KiGa Beschäftigte bei Nichtteilnahme evtl auch zum Dienst im Rathaus für diesen Tag herangezogen werden. ( falls nicht ebenfalls geschlossen)

Familiengerd  08.07.2018, 20:18
@kabbes69
Ansonsten kann die KiGa Beschäftigte bei Nichtteilnahme evtl auch zum Dienst im Rathaus für diesen Tag herangezogen werden.

... falls denn der Arbeitsvertrag eine solche berufsfremde "Ausweichbeschäftigung" überhaupt zulässt!

Ja, wenn es auch eine Art von Teambuildingaktion ist.

LG.

Familiengerd  08.07.2018, 13:52

Dazu kann ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden, wenn er an einem Betriebsausflug, der über die zu leistende Arbeitszeit hinausgeht, nicht teilnehmen will.

Popcorntuete  08.07.2018, 15:31
@Familiengerd

Und wenn er aber dafür an einem anderen Tag einen Zeitausgleich erhält?

Familiengerd  08.07.2018, 17:08
@Popcorntuete

Würde teilgenommen, müsste es für die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Zeit einen Ausgleich geben in Geld oder Freizeit - das ist hier aber nicht die Frage/das Problem!

Na, du kannst an dem Tag auch Urlaub nehmen.

Familiengerd  08.07.2018, 13:48

Dazu kann ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden, wenn er an einem Betriebsausflug, der über die zu leistende Arbeitszeit hinausgeht, nicht teilnehmen will.

Gestiefelte  08.07.2018, 13:48
@Familiengerd

Dann geht er halt mit zum Ausflug. JEDER Ausflug ist besser, als arbeiten müssen!

Familiengerd  08.07.2018, 13:51
@Gestiefelte

Das ist nicht die Frage - und wir kennen die Beweggründe nicht!

Der Arbeitgeber muss unter bestimmten Voraussetzungen entweder das Arbeiten ermöglichen für Nicht-Teilnehme oder bezahlte Freizeit gewähren.

Gestiefelte  08.07.2018, 13:52
@Familiengerd

Ach, in einer Stadt gibts immer irgendwo Mülleimer leer zu machen!

In unserem Betrieb geht man dann beim Nachbar-Betrieb arbeiten. Was absolut mega ätzend ist und somit jeder mit zum Ausflug kommt.

Familiengerd  08.07.2018, 13:54
@Gestiefelte
Ach, in einer Stadt gibts immer irgendwo Mülleimer leer zu machen!

Das ist ganz sicher nicht gemeint - verstehe ich aber auch nur als "Spaß"-Anmerkung.😊

Ich habe in meiner Antwort ja auch die Frage, ob ein solches Verhalten sinnvoll sei, bewusst offen gelassen!

Gestiefelte  08.07.2018, 13:55
@Familiengerd

Naja, Spaß hin- oder her. Aber es stimmt doch! Irgendeine Tätigkeit findet sich ganz bestimmt für den Tag.