Vermieter will mir eine Tür in Rechnung stellen?

16 Antworten

Ob die Tochter in Vertretung der "richtigen" Vermieterin etwas entscheiden darf, sein einmal dahingestellt. Ich denke, da wird die Mutter schnell eine Vollmacht ausstellen können.

Ansonsten bleibt es dem Eigentümer vorbehalten, wie sie die Türe reparieren lassen. Dass müssen sie nicht Dir überlassen. Und warum sollte das "überteuert" sein. Es wird einfach fachgerecht gemacht. In dem Punkt bist Du auch selbst schuld, wenn Du das nicht einfach hast machen lassen. Warum rufst Du da die Vermieter an?

Die anderen Dinge haben damit nichts zu tun. Hast Du die Vermieter mal darauf angesprochen?

Du musst nur Kontakt mit Deiner Vermieterin haben. Die Tochter hat Dir nichts zu sagen - mit ihr hast Du keinen Vertrag. Also muss Dich auch die Abmahung nicht interessieren.

Du brauchst gewiß keine neue Tür, es muss nur die Scheibe ersetzt werden. Das ist nicht wirklich teuer - ich hab mal etwa 70 Euro bezahlt. Hat man eine Haftpflichtversicherung, werden diese Kosten ersetzt.

Im Übrigen sollte Deine Vermieterin (nicht die Tochter) einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen, nicht Du.

Maleficent666  23.10.2017, 09:50

Man benötigt eine Glasversicherung

beangato  23.10.2017, 10:01
@Maleficent666

Nein, die braucht man nicht. Ich habe auch keine und der Schaden wurde übernommen.

Mein Vermieter wollte mir das auch einreden. Hab mich natürlich bei der Versicherung kundig gemacht und diese bestätigte mir, dass das nicht nötig ist.

Türen sind Bestandteil der Mietsache.

Maleficent666  23.10.2017, 10:02
@beangato

Türen... aber nicht Glas!

verreisterNutzer  23.10.2017, 10:11
@beangato


Das Glas ist aber IN der Tür.

selbst wenn Tür und Glas beschädigt sind, wird der Schaden an der Tür nicht über die PHV gedeckt.

Nur wenn das Glas heile geblieben ist und das Holz an der Glastür ersetzt werden muss, wird der komplette Schaden am Holz durch das Risiko Mietsachschäden übernommen.
Wenn dann in dem Zusammenhang, zb. beider Montage oder Demontage das Glas zerspringt.... erst dann ist es als Mietsachschaden versichert... Aber eben nicht als Glas sondern als Montagekosten

beangato  23.10.2017, 10:25
@verreisterNutzer

Nur komisch, dass es mir von der Haftpflicht ersetzt wurde ...

verreisterNutzer  23.10.2017, 10:33
@beangato

Nein, die braucht man nicht. Ich habe auch keine und der Schaden wurde übernommen.

Dann unterstelle ich mal eine kulante Regelung

Mein Vermieter wollte mir das auch einreden. Hab mich natürlich bei der Versicherung kundig gemacht und diese bestätigte mir, dass das nicht nötig ist.

Das sehe ich auch so, ausser man trägt das Risiko an sehr Teuren Kunstverglasungen oder Wintergärten die durch Hagelschlag beschädigt werden können. Normale Glasschäden sind meist nicht so teuer, als dass die nun unbedingt versichert werden sollten.

Türen sind Bestandteil der Mietsache.

Richtig.... Das Glas darin ebenso
Das ändert aber nichts daran, dass Glas welches der Mieter selbst versichern könnte, aus der Gefahr "Mietsachschäden" grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Um das hier mal klar zu stellen, ein Auszug aus den Musterbingungen des GDV:

A1

-6.6

Schäden an gemieteten Sachen (

Miets

achschäden)

Miets

achschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer

oder von seine

n Bevol

l-

mächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-

schäden.

A1

-6.6.1

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen

Miets

achschäden aus-

schließlich an Wohnräumen und sonstigen zu priv

aten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.

Variante für getrennte Versicherungssummen:

Die Versicherungssumme für

Miets

achschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR ....

Die Höchster

satzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ....

Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie

auf die Jah

reshöchstersatzleistung.

Variante für pauschale Versicherungssummen:

Die Versicherungssumme für

Miets

achschäden an Räumen beträgt je

Versicherungsfall EUR ....

Die Höchster

satzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ....

Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal

-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf

die Jahre

shöchstersatzleistung.

A1

-6.6.2

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen

Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,

Schäden an Heizungs

-, Maschinen-, Kessel

- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an

Elektro

- und Gasgeräten und allen sich daraus

ergebenden Vermögensschäden,

Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,

Schäden infolge von Schimmelbildung.

1. Hat man eine Glasversicherung, wenn teurere Glastüren in der Wohnung sind.

2. Kann die Tochter durchaus bevollmächtigt sein, also sehr wohl die Vermieterin vertreten. Wenn die Tochter keine Vollmachten hat, ist eine Abmahnung durch sie sowieso ungültig.

3. In einigen Bundesländern muß erst bis zum 31.12.2020 Rauchmelder verbaut werden.

Ob Schuld oder nicht, ist hier vollkommen irrelevant.

Selbst wenn Du versehentlich in die Tür gefallen bist, trägst Du diese Kosten der Reparatur.

Im Normalfall sollte das deine Haftpflichtversicherung übernehmen.

Ansonsten kann die Tochter nicht abmahnen, solange sie nicht von der Vermieterin bevollmächtigt wurde.

Diese Abmahnung ist nichts wert.

Habe dann der Vermieterin (Ehefrau des Vermieters) bescheid gesagt

 

Ist diese Vermieterin denn überhaupt im Vertrag als Vermieter benannt?

 

Paddelfan  26.07.2020, 14:52

Dem Mieter ging es hier eher darum, ob er die Tür selbst ersetzen darf oder er einen Reparaturauftrag des Vermeiters dulden muss. DAS er für den Schaden aufkommen muss, weiss er ja bereits was aus seiner Frage hervorgeht.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke schon, daß der Mieter zunächst selbst den Ursprungszustand herstellen darf. Nur wenn dies in angemessener Frist scheitert, darf der Vermieter selbst eine Firma beauftragen.

ChristianLE  27.07.2020, 08:24
@Paddelfan

Die Frage ist 3 Jahre alt....Ich bin mir recht sicher, dass sich der Sachverhalt erledigt hat ;-)

Paddelfan  27.07.2020, 08:30
@ChristianLE

Und? Worin liegt jetzt der Schaden für die Communiti? DIESER Sachverhalt ist sicherlich erledigt. Es gibt doch aber immer wieder gleichartige Fälle. Was ist schlecht daran, daß jetzt auch andere gf-Mitglieder von meiner Antwort profitieren?

Vermieter ist derjenige der im Mietvertrag steht, alles andere interessiert erst mal nicht.

Grundsätzlich gilt, dass wer etwas kaputt macht, muss es ersetzen.

Der Vermieter hat jedoch Anspruch darauf, dass der Ersatz gleichwertig ist und zur übrigen Wohnungsausstattung passt.