Vermieter verlangt hlabe Monatsmiete, da Wohnungsübergabe erst am 3. des Folgemonats war

3 Antworten

Die Wohnung wurde wohl eher zum 28.02. gekündigt, aber das ist für die Frage eher irrelevant.

In § 546 Abs. 1 BGB heißt es "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben," das bedeutet in eurem Fall, dass ihr die Wohnung nach dem 28.02. zu übergeben hattet. Da der 01.03. ja ein Sonntag war, wäre euer Rückgabetermin Montag, der 2. März, das ergibt sich aus § 193 BGB.

Es ist also alles regulär abgelaufen, die Hausverwaltung hat da keine Ansprüche zu stellen.

§ 546

Rückgabepflicht des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Eine Nutzungsentschädigung, nur für die tatsächlichen Nutzungstage, weil die Wohnung nicht unverzüglich nach Mietende zurück gegeben wurde kann der Vermieter nur verlangen wenn der Mieter die verspätete Rückgabe zu verschulden hat.

Was hier aus meiner Sicht nicht der Fall war.

Da der 1. März ein Sonntag war, ergibt sich aus § 193 BGB der Montag als Rückgabetermin. Ich kann daher keine verspätete Rückgabe erkennen.

Nun verlangt die Hausverwaltung die halbe Märzmiete! Wir können uns nicht vorstellen, dass dies zulässig ist.

Da hast du Recht :-)

Nun antwortet man zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben:

"... Ihre Forderung einer halben Märzmiete weisen wir als unberechtigt zurück. Tatsächlich war der Mietvertrag durch unsere Kündigung erst mit Ablauf des 28.02.2015 beendet. Gem. § 546 I BGB ist die Rückgabe der Mietsach nach Beendigung geschuldet, mithin am nächstfolgenden ersten Werktag. Insofern erfolgte die Übergabe am 02.03.2015 gem. § 193 I BGB fristgerecht."

Problem - gelöst :-)

G imager 761