Verliert man sein Recht auf Unterhalt durch Fremdgehen?

15 Antworten

Einmaliges Fremdgehen gefährdet den Unterhalt auf keinen Fall. Seltenes selten.

Bei HWG, aber auch einer anderweitigen festen, auf Dauer angelegten Beziehung kann Zahlung von Unterhalt im konkreten Einzelfall für den sonst Unterhaltsverpflichteten unzumutbar sein. Im Trennungsjahr aber idR. auch dann nicht.

Quatsch. Schon seit Langem wird nicht mehr nach dem Schuldprinzip geschieden. Da müssen schon sehr gravierende Gründe vorliegen, wenn der Unterhalt überhaupt in Frage gestellt werden kann/soll.

Aber ist nicht, im letzten Jahr, das Scheidungsgesetz dahingehend geändert worden?Das Partner,die fremdgegangen sind, keinen Anspruch auf Unterhalt haben? Oder hab ich mich da so verhört?

@ghostwriter

DAS wäre mir aber ganz neu. Jetzt hast Du mich richtig irritiert. Mal sehen, ob ich da Info´s bekommen kann.

@gri1su

Ich denke mal, da hast Du Dich wohl verhört. Zumindest habe ich nichts Diesbezügliches finden können. Aber schau selbst gerne noch einmal nach, viellicht habe ich ja auch etwas übersehen: http://www.scheidung.de/

@gri1su

Dann schau mal weiter unten auf meine Antwort.Das hab ich gefunden.Werd mir deinen Link morgen mal in Ruhe durchlesen.Gute Nacht.

Fremdgehen spielt absolut keine Rolle, egal ob Ehegatten- oder Kindesunterhalt!

Leider ist es nicht so. Das würde mir ne Menge Geld sparen. Wenn sie mit nem neuen Mann zusammenziehen würde, würde sie den Anspruch verlieren.

Nö. die Zeiten sind schon lange vorbei. Wenn es Kinder gibt, die betreut werden müssen, muss er auch für sie Unterhalt zahlen bis ihr eine eigene Arbeitsstelle zugemutet werden kann. Sind keine Kinder vorhanden ist sie so und so nicht unterhaltsberechtigt, ob nun mit oder ohne Fremdgehen. Sie kann ja arbeiten gehen.