Verkauf über Ebay-Kleinanzeigen - Versandschaden am Paket, was mache ich jetzt?
Ich habe für meine Eltern über Ebay Kleinanzeigen eine Küchenmaschine verkauft. Komplett neu, noch nie benutzt, steht seit Ewigkeiten einfach nur im Keller in der Ecke. Die Kiste hatte von außen ein paar Macken, die Maschine war allerdings in einem Top-Zustand. Käufer hatte vorher deswegen auch angefragt. Eigentlich wollte ich nur Selbstabholer machen, aber auf WUNSCH DES KÄUFERS habe ich dann verschickt. Geld kam per PayPal und 2 Tage später ging die Maschine mit Hermes raus. Mein erster Hinweis auf einen schwierigen Käufer hätte sein müssen, dass 3 Tage nach dem Geldeingang schon die erste Anfrage kam, warum die Maschine noch nicht da ist. Dann war die Maschine da und hatte einen Transportschaden. Der Käufer hat mir Bilder geschickt und verlangt nun von mir eine Rücknahme der Maschine, sein Geld zurück und Rückerstattung seiner Rücksendekosten. Meine Antwort war, dass die Maschine verschickt werden sollte und dass er, als Käufer, bei Hermes einen Schadensfall melden muss. Wir haben ordentlich verpackt und sogar extra noch draufgeschrieben: Vorsicht zerbrechlich. Der Käufer sieht nicht ein, dass er den Schadensfall melden soll. Das muss ich machen. Hat er damit Recht? Er ist der Käufer und jetzt der Eigentümer der Maschine. Er muss den Schadensfall melden, vor allem, weil auf dem Formular auch eine Bankverbindung für eine Rückerstattung der Schadenssumme angegeben werden muss. Wie verhalte ich mich hier?
Eins weiß ich jedenfalls, das war der letzte Versand. Bei mir gibt es nur noch Selbstabholer!
1 Antwort
Deine Nebenpflicht als Verkäufer ist es, so zu verpacken, dass der Gegenstand unbeschadet beim Käufer ankommt. Das hast du anscheinen nicht beachtet. Schilder wie "Vorsicht Glas" usw. sind reine Makulatur. Die Pakete werden nur von Maschinen gescannt und da kann keine den Aufdruck lesen.
Du musst für den Schaden aufkommen und den Käufer so stellen, als hätte er nie bei Dir gekauft.
Die Frage des Käufers, wo sein Paket bleibt, hättest Du nicht nötig gehabt, wenn Du ihm die Trackingnummer gegeben hättest.
Tut mir leid, aber so ist es.
Der Käufer hätte sich bei Hermes bestätigen lassen können, dass eine unsachgemäße Verpackung vorliegt. Für den Schaden kommt Hermes dann nicht auf.
Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man AGB als gelesen und akzeptiert anklickt und diese nicht gelesen hat.
Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten. Und als gewerblicher nur, wenn Du über einen ebay-Shop anbietest.