Verkauf im Kundenauftrag - worüber Auto versichert?

4 Antworten

Es gibt genau 3 Möglichkeiten, wie das geregelt ist:

  1. Der Verkäufer hat dem Händler das Auto samt Zulassung überlassen. Dann zahlt die Haftpflicht Schäden, die ein Interessent mit dem Auto verursacht. Da dann aber die SF-Klasse des Verkäufers steigt, wäre das eine durchaus dumme Entscheidung des Verkäufers.
  2. der Verkäufer übergibt dem Händler ein abgemeldetes Auto. Dann kann der Händler zB seine rote Nr. für Probefahrten anbringen. So er denn eine hat.
  3. Das Auto ist abgemeldet und der Händler hat keine rote Nr, dann bleibt noch die Möglichkeit eines Kurzzeitkennzeichens. Das kann der Händler oder auch der Verkäufer organisieren. Vorteil für den Verkäufer: seine SF-Klasse bleibt im Falle eines Falles unberührt.

Wenn es noch angemeldet ist, dann über die Versicherung des Eigentümers.

Wenn es schon abgemeldet ist, wird der Händler dir für die Probefahrt ein rotes Kennzeichen dranbauen. Dann ist es darüber versichert.

Wenn du so ein Auto zur Probe fährst, verhält sich das so wie wenn du ein Auto eines Freundes oder Nachbarn fährst. Sprich, die Versicherung des Verkäufers ist die zuständige und greift nur dann, wenn sie so gestaltet ist, dass sie dich als Fahrer abdeckt. Man kann ja Fahrer unter einem bestimmten Alter oder andere Fahrer als den Halter insgesamt ausschließen und dadurch sparen....

Diese Verkäufe "im Kundenauftrag" sind übrigens vor allem ein Trick, mit dem Händler ihre Gewährleistungspflichten umgehen! Verkauft ein gewerblicher Händler selbst, greift die gesetzliche 2jährige Gewährleistung bei Mängeln. Verkauft er "im Kundenauftrag", ist das ein Verkauf von Privat an Privat, wo diese Gewährleistung NICHT gilt! Da gilt "gekauft wie gesehen"...

EddiR  15.03.2022, 21:11

"... und greift nur dann, wenn sie so gestaltet ist, dass sie dich als Fahrer abdeckt. ..." Und genau das, ist totaler Blödsinn für dessen Verbreitung Du eigentlich ein Redeverbot bekommen solltest! Die KFZ Haftpflicht, ist wie der Name schon sagt zur Haftung verpflichtet gem. Pflichtversicherungsgesetz! Was man durch einen eingeschränkten Nutzerkreis sparen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt!

jenshiller  16.09.2022, 17:45
@EddiR

Ich bin absoluter Laie, daher meine Nachfrage.

Auch wenn ich einen Personenkreis als Fahrer ausschließe, die dennoch einen Schaden verursachen, zahlt die Vers. doch den verursachten Schaden ?

Vielen Dank

EddiR  17.09.2022, 07:37
@jenshiller

Ja, Die Versicherung muß den von Dir verursachten Schaden regulieren! Immer! Dafür gibt es das Pflichtversicherungsgesetz. Denn als Unfallverursacher kannst ggf ein anderes Auto noch bezahlen. Aber wie sieht das bei verletzten Personen aus, die Zeitlebens Behandlung brauchen. Ein normalsterblicher könnte diese Summen niemals aufbringen....

Die Versicherung kann sich dann auch nicht alles was sie zahlen muß, wieder bei Dir holen. Auch dies ist ein Gerücht, welches sich hartnäckig hält! Die Vers. kann gem. den AGB einige Beiträge Nachfordern. Aber das beschränkt sich, soweit ich weiß, auf max 2 Jahresbeiträge.

jenshiller  20.09.2022, 13:43
@EddiR

Vielen Dank, interessant.

Wenn ein Fahrzeug im Kundenauftrag Verkauft wird ist es in aller Regel noch Zugelassen. Sollte also ein Schaden während der Probefahrt entstehen würde grundsätzlich erst einmal je nachdem die KfZ-Versicherung des aktuellen Halters bzw. Halterin einspringen. Was unter Umständen passieren kann ist das der Händler eine Zusatzvereinbarung aus dem Hut zaubert die besagt das Schäden zu deinen Lasten gehen. Da wäre ich mir aber nicht sicher ob das so zulässig wäre.