Verführung Minderjähriger- strafbar?
Guten Tag
Vor kurzem schrieb mich online ein erwachsener Mann an, der zunächst ganz normal schien, nach kurzer Zeit aber begann mir hochgradig obszöne, verstörende Nachrichten zu senden, in welchen er versuchte mich zu sexuellen Handlungen zu überreden und hörte damit auch nicht auf, als ich zu verstehen gegeben habe, dass mich das sehr anwidert. Als ich darauf nicht eingehen wollte bezeichnete er mich dritten gegenüber als F'tze etc. Mittlerweile ist er blockiert, aber ich würde es ungern dabei belassen und Anzeige erstatten, da solche Kerle es sonst nie lernen.
Fällt das schon unter Verführung Minderjähriger und wenn ja ist das strafbar? (Bin 17)
15 Antworten
Man spricht von Cybergrooming, wenn jemand im Netz eine andere Person gezielt anschreibt (E-Mail, Chat, Foren usw.), um sie zu sexuellen Handlungen zu überreden und einen sexuellen Missbrauch anzubahnen.
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BELEIDIGUNG, ÜBLE NACHREDE UND VERLEUMDUNG, §§ 185, 186 UND 187 STRAFGESETZBUCH (STGB)Gegen diese Gesetze verstößt jemand, wenn er oder sie
- Beschimpfungen oder Lügen über dich auf deiner Pinnwand postet,
- dich in extra dafür gegründeten Hassgruppen in Communities oder Messengern heftig beleidigt,
- online zur Hetze gegen dich oder eine andere Person aufruft.
Personen, die sich der Beleidigung, Übler Nachrede oder Verleumdung strafbar machen, droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wer andere Personen öffentlich verleumdet, muss sogar mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen!
https://www.jugend.support/cybermobbing/cybermobbing-was-sagt-das-gesetz
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In Deutschland gibt es keinen Straftatbestand, der sich "Verführung Minderjähriger" nennt. Verboten sind lediglich sexuelle Handlungen mit Kindern - also Personen unter 14 Jahren. Eine Beziehung führen und Sex haben dürfen Jugendliche ab 14 zunächst einmal mit allen anderen mindestens-14-jährigen. Nach oben gibt es dabei keine wirkliche Grenze und auch das über-21 greift nur in Ausnahmefällen (dazu müsste ein Gutachter nachweisen, dass dieser die "fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" einer 14- oder 15-jährigen ausnutzt). Eine 14-jährige darf daher durchaus auch mit einem 50-jährigen Sex haben, solange dieser keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt.
Daher dürfen prinzipiell Erwachsene jeden Alters eine 17-jährige "VERFÜHREN" - was aber noch lange nicht einschließt, dass sie diese auch beleidigen, beschimpfen oder sexuell belästigen dürfen.
Der eigentliche Straftatbestand ist also nicht "Verführung Minderjähriger", sondern "sexuelle Belästigung" bzw. "Beleidigung".
Wenn Du den Betreffenden nicht blockieren kannst, dann hilft vielleicht zunächst eine Nachricht (mit entsprechendem Screenshot) an die Administratoren, die den User dann verwarnen und/oder sperren können. Natürlich kannst Du ihn auch bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen (geht auch per Brief oder eMail) - aber das kostet natürlich auch Zeit und Aufwand (Aussagen, Schriftverkehr, ggf. Gerichtsverfahren...).
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
stimmt...
Nein, das Strafgesetzbuch bestraft leider immer noch nur körperliche Handlungen, die hier nicht stattgefunden haben.
Hilfe gibt es hier:
Einzig und allein die Beleidigung als F*tze ist strafrechtlich relevant, § 185 StGB, in Frage kommt auch Verleumdung § 187 StGB.
Gelöscht weil doppelt gepostet.
Es gibt keinen Straftatbestand der Verführung Minderjähriger. Davon abgesehen hat er dich nicht verführt, denn es haben keine sexuellen Handlungen stattgefunden.
Es könnte hier allerhöchstens Belästigung vorliegen, allerdings auch nur dann wenn du ihm eindeutig gesagt hast dass du das nicht willst, und er hat trotzdem weitergemacht.
Er hat versucht mich zu sexuellen Handlungen zu überreden, reicht das um als Straftatbestand zu gelten?
Selbst, wenn es zu sexuellen Handlungen gekommen wäre, würde keine Straftat verlieren, zumindest nicht zwangsläufig.
* würde keine Straftat vorliegen (scheiß Autokorrektur)
Nein, denn es ist ja nichts geschehen. Der Versuch ist nicht strafbar.
Sexuelle Belästigung ist nach § 184i StGB immer körperlich, aber hier fand nix Körperliches statt.
Ist bekannt, das wäre die sexuelle Selbstbestimmung. Aber da es ja noch nicht mal dazu kam, muss man sowas erst gar nicht erwähnen.
Da sie bereits 17 Jahre alt ist, spielt die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ohnehin keine Rolle.
Und von sexueller Belästigung hat niemand gesprochen, ich habe die einfach Belästigung erwähnt.
Sorry, dann habe ich mich verlesen!
Hallo,
Verführung Minderjähriger gibt es in Deutschland nicht, das gibt es nur im Amiland.
Der Kerl hat sich jedenfalls nicht strafbar gemacht. Blockiere ihn und gut ist.
Liebe Grüße
Er ist blockiert aber wenn man es einfach nur dabei belässt lernen solche Kerle ihre Lektion ja nie und er wird direkt das nächste Mädchen belästigen
Du kannst dennoch nichts tun. Melde ihn bei der jeweiligen Plattform, vielleicht wird er gesperrt (was ihn jedoch nicht davon abhalten wird, sich einen neuen Account zu erstellen).
Sexuelle Belästigung können nach § 184i StGB nur körperliche Handlungen sein.