usenet vertrag, inkasso fordert geld, was tun?

3 Antworten

Wenn bei Anmeldung zur kostenlosen Probezeit nicht stand, dass dies nach 14 Tagen kostenpflichtig würde (auf dem Button zum Anmelden muss dies in Fettschrift deutlich herovrgehoben vermerkt sein), so liegt ein Verstoß gegen § 312g BGB vor, evtl. auch gegen § 6 Abs. 1 PAngV.

Von daher ist davon, auszugehen, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Der Forderung ist zu widersprechen (schriftlich per Einwurfeinschreiben - sofern, der Gegenseite die Postanschrift deines Freundes bekannt ist). Datenweitergabe an Inkassobüros oder Auskunfteien ist zu untersagen (§ 28a BDSG).

Goofy62  15.04.2014, 19:10

Richtig. Zusätzlich darf noch die überraschende Klausel gemäß § 305c BGB erwähnt werden.

Ein versteckter Hinweis: "April, April, wenn Sie übersehen haben, dass Sie rechtzeitig kündigen müssen, dann wird das aber jetzt ein kostenpflichtiges Dauer-Abo, ällebäääätsch..." wird nicht Vertragsbestandteil. Unwirksam, sagt der Jurist.

kevin1905  15.04.2014, 20:08
@Goofy62

Dazu kommt noch die Webseite selbst.

DE-Domain, aber kein Impressum, Verstoß gegen § 5 TMG. Vertragspartner ist nicht eindeutig identifizierbar.

Er hätte in der Probezeit kündigen müssen :-( Jetzt sollte er schnellstens kündigen...und zahlen.

kevin1905  15.04.2014, 18:39

Setzen 6.

Goofy62  15.04.2014, 19:12

Da muss nicht gezahlt werden. § 305c BGB, §§ 312c,g BGB, § 1 Abs. 6 PAngV.

April-April-Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

leider gar nichts , die machen sowas auch wenn innerhalb des Probeaccounts gekündigt wird

kevin1905  15.04.2014, 18:39

Setzen 6.

Goofy62  15.04.2014, 19:12

Da muss nicht gezahlt werden. § 305c BGB, §§ 312c,g BGB, § 1 Abs. 6 PAngV.

April-April-Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.