Unterschied AFG oder DEÜV

2 Antworten

AFG waren (sicherlich) Deine Arbeitslosenzeiten - Übermittlung durch das Arbeitsamt.

Per DEÜV senden die Firmen, die Steuerberater etc. Also die Zeiten wo Du gearbeitet hast, wurden die Beiträge per DEÜV (von der Firma selber oder dessen Beauftragen - Steuerbüro, Buchhaltungsbüro, ... - an die Krankenkassen übermittelt.

Ich hoffe Dir zumindest in diesem Bereich weiter geholfen zu haben.

Die Auszahlung hängt von der Höhe der Einzahlungen ab. Hier ist es irrelevant, ob der Arbeitgeber oder die Ämter zahlen. Nur beim Arbeitslosengeld wird ja bekanntlich nicht der volle Beitrag gezahlt (die Bemessungsgrundlage ist ja niedriger).

Woher das Geld letztendlich kommt ist egal. Für jede 100 € auf deinem Rentenkonto wirst du eine Monatsrente von ca 0,50 € bekommen. Im Klartext heißt das, du musst 200 Monate Rente bekommen um "dein" Geld raus zu kriegen.