Untermietvertrag-kann ich einen ersatzmieter stellen?

2 Antworten

Was steht unter § 4 ? hier gewinne ich den Eindruck, dass du vorzeitig aus dem Vertrag kommst, wenn ein Ersatzmeter für die Zeit bis zum Mietende in deinen Untermietvertrag eintritt. Der Vermieter der Wohnung an deine Vermieterin hat mit der Untervermietung nichts zu schaffen.

Die Vermieterin, also die hauptmieterin, besteht darauf die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten von 3 Monaten.

Das ist das Recht eines Vermieters.

Das ist die normale gesetzliche Kündigungsfrist bei unbefristeten unmöbliertem Wohnraum.

In meinem Vertrag steht folgende Klausel: "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen,

Vorzeitig hört sich nach einem befristetem Mietverhältnis oder einem gegenseitigem Kündigungsverzicht an. Ist das der Fall? 

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Wenn ich aber den ganzen Text:

Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

im Zusammenhang lese, vermute ich, dass es sich um einen befristeten oder ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht handelt.

Sollte es sich um einen normalen Mietvertrag handeln, ist die Klausel unwirksam, weil man mit der gesetzlichen Frist kündigen kann ohne einen Nachmieter zu stellen zu müssen.

Was steht unter §4?