Untermieter Miefetfrei wohnen ohne Mietvertrag?

7 Antworten

Bei einer Eigentumswohnung ist es nur eine Frage des Vertrauens (ein Rechtsanwalt würde natürlich einen Vertrag empfehlen). Allerdings hat man die Pflicht, sich beim Einwohneramt anzumelden (sofern man nicht offiziell bei den Eltern wohnt).

Und was zeige ich denen dann vor,wenn kein Mietvertrag vorhanden ist.

@1Selfm8

Die Wohnungsgeberbestätigung

Für das EMA brauchst Du keinen Mietvertrag, der interessiert auch nicht, sondern eine Wohnungsgeberbestätigung.

Ob die Nebenkosten steigen oder nicht kommt darauf an was Du mit dem Vermieter vereinbart hast.

Der Vermieter muß Einkünfte aus Vermietung in seiner Steuererklärung angeben. Damit hast Du als Mieter aber nichts zu tun.

Vermietung an Verwandte weit unter der ortsüblichen Miete wird vom FA toleriert, aber nicht unendlich.

Wie? Also heißt das ich dürfte dort garnicht Mietfrei wohnen?

@1Selfm8

Natürlich darfst Du das. Wie das Dein Vermieter mit dem FA macht ist nicht Dein Problem.

Deine Verwandten mussen gegenüber dem zuständigen Einwohnermeldeamt nur bestätigen, dass du dort eingezogen bist. In dem Forumlar wird nicht nach der Höhe der Miete gefragt oder die Vorlage eines Mietvertrages verlangt. Hier ein Link von dem Bürgeramt meiner Stadt dazu:

http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/wohnungsgeberbestaetigung.pdf

Diese Vorlagen werden sich kaum von anderen Vorlagen anderer Städte unterscheiden.

Wegen der Nebenkosten frage doch einfach deine Verwandten, was du ihnen monatlich bezahlen musst. Wenn in der Eigentumswohnung Wasseruhren und Stromzähler angebracht sind, so könntest du auch mit einem Anbieter einen Vertrag abschließen, mit dem vielleicht schon deine Verwandten in Kontakt stehen.

Danke für die Antwort. Hat mein Vermieter dadurch irgendwelche kosten? Muss er sich beim Finanzamt melden? Werden die Steigenden Nebenkosten ihm als Einnahmen Versteuert?

@1Selfm8

Jeder Mensch ist doch frei, wie er mit Wasser und Strom umgeht. Wenn deine Verwandten nun zweimal oder dreimal und mehr am Tag duschen, zusätzliche elektrische Geräte kaufen, dann steigen auch automatisch die Nebenkosten. Dafür muss auch gezahlt werden, aber nicht an das Finanzamt, sondern an den Vertragspartner, mit dem über den Verbrauch ein Vertrag abgeschlossen wurde. Du wohnst kostenlos in der Wohnung, also haben deine Verwandten keine finanziellen Vorteile davon. Die Nebenkosten, wenn sie durch Zähler registriert werden, zahlst du an den Anbieter, nicht an deine Verwandten.

Wenn deine Verwandten aber mit dir einen Mietvertrag abschließen und du an sie monatlich Miete zahlst, so sind das Nebeneinnahmen, die dem Finanzamt gegenüber angegeben werden müssen.

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung wird nur dann versteuert, wenn tatsächlich ein Einkommen erzielt wird und der Vermieter eine Einkommensteuererklärung abgibt. Wenn ich in meiner Eigentumswohnung wohne, muss ich kein Einkommen versteuern lassen, mein Gast auch nicht. Fühle dich als Gast und gib deinen Verwandten die Anteile der anfallenden Betriebskosten. Die erhalten vom WE-Verwalter jährlich eine Hausgeldabrechnung und zahlen monatlich ein Hausgeld, das die BK beinhaltet. Daran kannst du dich orientieren. Betriebskosten, die du an deine Verwandten zahlst, sind ebenfalls kein Einkommen deiner Verwandten. Das Einwohnermeldeamt steht (noch) nicht mit dem Finanzamt in Verbindung. Deshalb kannst du dich unbeschwert mit der Wohnungsgeberbescheinigung ohne weitere Nachweise beim EMA anmelden. 

die Verwandten müssen keine Steuer zahlen, können baer im Gegenzug auch keine Unkosten (Handwerkerrechnungen, Grundsteuer etc. ) steuerlich geltend machen


Wenn sie das aber trotzdem machen, können sie einen Mietvertrag mit dir abschließen und eine "Freundschaftsmiete" angeben.

ob du du letzt endlich bezahlst, musst du mit en Verwandten ausmachen


Was müssten wir denn dann schriftlich abschließen, wenn keinen Mietvertrag? Irgendwas muss ich dem einwohnermeldemamt ja vorzeigen oder nciht?

@1Selfm8

Du brauchst nur einen Bescheid aus dem hervor geht, dass du bei ihnen wohnst

wie oben erwähnt, schließ einen Mietvertrag ab mit kleiner Miete und gut ist

Das ist ja das Problem. Das Finanzamt geht bei solchen Mietverträgen von der Ortsüblichen Miete aus wenn die Miete unter 75% des durchschnitts liegt und der Wert wird dann versteuert...

@1Selfm8

Als Vermieter kann ich die höhe der Miete festlegen. Wenn sie weniger als die ortsübliche Miete beträgt, dann ist das mein problem

(habe selbst eine Wohnung vermietet und hatte wenig Miete verlangt, es gab beim Finanzamt keinerlei probleme