Unterlassene Hilfeleistung vom Arzt und vom Pflegeheim - Anzeige?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine direkte Therapie eines Schlaganfalls (Lyse) ist nur innerhalb der ersten 6 bis 8 Stunden nach Eintritt des Ereignisses möglich (in wenigen Ausnahmefällen 24 Stunden). Also wäre auch Sonntag oder gar Montag schon zu spät gewesen. Bei VD auf einen Schlaganfall ruft man sofort den Notruf 112 an und geht nicht erst Tage später zum Arzt. Eigentlich haben alle falsch gehandelt. Durch die weitere Verzögerung um einen Tag ist wohl kein zusätzlicher Schaden entstanden.

Würde mich villeicht telefonisch mit einem Anwalt auseinander setzen und ihm den vorfall schildern so kommst du glaube ich am weitesten.

Aber echt nicht inordnung was da abgezogen wurde. Wünsche euch viel Glück

JA! UNBEDINGT!

Sonst machen die grad weiter so. Außerdem war das Körperverletzung!

Geh' zu einem Anwalt. Frag' mal bei der Krankenkasse oder der VdK nach. Die können Dir bestimmt weiter helfen.

hi,

selbstverständlich hast du das recht eine Anzeige zu machen da es hier eindeutig um körperverletzung und unterlassener hilfeleistung geht. Was du braucht sind zeugen und den arztbericht .Dein vater brauch damit nicht einverstanden sein damit du gegen das heim vorgehen kannst. Du solltest unbedingt die Heimaufsicht einschalten und den vorfall dort melden. Zudem der Krankenkasse bescheid geben den wenn sowas vorkommt müssen sie sofort einschreiten.

Die andere seite ist die dein vater braucht pflege und kann sich nicht mehr allein versorgen.Du solltest unbedingt eine Vorsorgevollmacht ausstellen und vom deinen vater solange er noch fit ist unterschreiben lassen.Diese vordrucke bekomst du im Internet oder bei den Behörden.

Viel glück und gute besserung für deinen Vater.

aragon

Falls du eine Pflegevollmacht hast, oder als Vormund eingesetzt bist, würde ich den Amtsarzt informieren. Im Normalfall erfolgt dann ein Besuch vom Verwaltungsrichter .(Vormundschaftsgericht) Die rechtliche Lage ist nach deiner Schilderung sehr schlecht zu beurteilen, da das Handeln der Ärzte nicht an einen Erfolg gebunden ist.