Unterhaltsvereinbarung

Support

Liebe/r KleeneZarte,

ich habe den Namen in Deiner Frage unkenntlich gemacht, da bei der Veröffentlichung von Namen oder anderen persönlichen Daten immer die Gefahr des Missbrauchs besteht.

Herzliche Grüsse

Fred vom gutefrage.net-Support

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dir rechtlich betrachtet ein Unterhalt für Dich selbst zusteht, hast Du nicht die Wahl, diesen abzulehnen, was immer auch die Gründe dafür sein sollten. Du beziehst Geld vom Staat, also von der Allgemeinheit. Und um dieses Geld zu schonen, mußt Du zuallererst jede verfügbare Geldquelle nutzen, die Du erreichen kannst. Du kannst nicht Deine eigenen Ressourcen zurückstellen und dafür die Allgemeinheit belasten. Am besten sprichst Du mit Deiner Sachbearbeiterin darüber, denn die kennt die gesetzlichen Vorschriften im Normalfall ganz genau. Die kann Dich auch darüber aufklären, wie das mit dem Unterhalt für Dich und das Kind genau funktioniert. Die meisten Sachbearbeiter sind nett und auskunftsbereit, wenn man sie freundlich und zuvorkommend befragt. ;-)) Viel Glück, q.

Ist ganz einfach: im Alg2-Beug kannst du weder auf Betreuungsunterhalt für dich, noch auf Unterhalt für das Kind zu Lasten des Steuerzahlers verzichten.

Das heißt, einen Brief wie obigen kannst du knicken, lochen und abheften.

Was du versuchen kannst, ist nur Unterhalt für das Kind einzufordern und den Betreuungsunterhalt ganz außen vor zu lassen.
Wenn es der Jobcenter-Sachbearbeiter übersieht, hast du Glück gehabt; übersieht er es nicht, darf das Jobcenter höchstens ab dem Zeitpunkt Betreuungsunterhalt für dich fordern, ab dem das JC-schreiben an den Unterhaltspflichtigen rausgegangen ist; also nicht rückwirkend.

OMG, auf solche Briefe fraut sich das AMT. SIe werden Dir alles mögliche kürzen. Wenn DU schon so gut versorgt bist werden die dann kenken. ALS erstes , was ER für SEIN KIND zahlt ist geregelt. Und wenn er ihm mehr "schenkt" an Kleidung und so ist das ja gut. LOL und das sein Name doch noch reingerutscht ist war wohl ein Versehen von DIr ...lösche ihn einfach :)

NEIN , Du wohnst getrennt, bist eine alleinerziehende Mutter. Und er muss für DICH sowieso nix zahlen. Nur für sein Kind. UNd diese Zahlungen sind geregelt. AUch wenn er sgat ich kaufe ja doch so viel ein. Lass den KINDESUNTERHALT lieber klären.

Denn die sogenannten Alimente stehen deinem KIND zu und nicht Dir.

Lass dich beraten. UNd denk daran jede auch noch so geringe Zuwendung ist ein WERTVORTEIL den das AMt dir von Deinem UNterhalt kürzen wird.

Dea2010  07.12.2011, 11:21

Er MUSS auch der Mutter Unterhalt zahlen...Betreuungsunterhalt, bis das Kind 3 jahre alt ist. Und den Kindesunterhalt...

Wobei letzterer vorrangig ist, falls er nicht in voller Höhe leistungsfähig sein sollte.

Zahle den Unterhalt auf ein Konto für Euer Kind . Es wird das Geld bestimmt später nötig haben . Der zur Zeit großzügige Gönner , wird eine neue Verbindung eingehen ( falls er d i e noch nicht hat...) und er kann jeder Zeit die Vergünstigungen für Dich kappen . Im Übrigen finde ich dieses Deine Bloßstellung an eine anonyme Öffentlichkeit sehr seltsam , zumal Dir rein zufällig noch schnell der Name herausgerutscht ist !

So bekommt diese ganze Aktion , für mich den leisen Anschein einer Erpressung an den Kindsvater ...

Du kannst nicht rechtswirksam auf den Kindesunterhalt verzichten! Und auch nicht auf deinen dir zustehenden Betreuungsunterhalt, denn Unterhaltsforderungen sind vorrangig vor staatlichen Leistungen!

Die Arge wird dir die Unterhaltsbeträge als Einkommen anrechnen, auch wenn du sie nicht forderst.

Was ihr machen könnt: Geht zum Jugendamt, lasst dort den utnerhalt ausrechnen und der Kindsvater unterschreibt eine Anerkennungsurkunde. Geht schnell, problem- und kostenlos.

Dann muss er halt das in bar leisten.

Dea2010  07.12.2011, 11:19

Ach ja, nachzulesen in § 12a SGB2.