Unterhalt in Sachleistungen?

3 Antworten

Alltag in Familien, egal ob nun kompletten oder Teilfamilien. 

Eltern stellen ihren Kindern die Sachleistungen Wohnraum, damit verbundene Bereitstellung von Strom, Heizung, Wasser, sie stellen Lebensmittel und Kleidung.... . Alles Sachleistungen. 

Nun werden Kinder älter und möchten womöglich ausziehen. Sie kommen auf die Idee von ihren Eltern nun anstelle von Sachleistungen Geldleistung zu fordern. Die Eltern können so lange auf Sachleistungen bestehen wie die Kinder keinen nachvollziehbaren Grund für Geldleistungsgewährung vorlegen. Also dass Schule, Ausbildungsstelle, Uni oder Hochschule unzumutbar weit weg von den gewährten Sachleistungen liegen. 

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Ein anderes Thema ist bei getrennt lebenden Eltern. Hier gibt es Urteile, welche Du leicht online recherchieren kannst, welche vom zahlungspflichtigen Elternteil durchaus einfordern den Unterhalt in Geldleistung zu erbringen. Urteile entstehen allerdings nur dank Uneinigkeit. 

Ebenso entstehen Urteile wenn eine Abhängigkeit von sogenannten Sozialtransferleistungen besteht. So ist nach mindestens einem höheren Urteil die regelmäßige Erbringung einer Sachleistung auch von Verwandtschaft zu Gunsten der sorgerechtsberechtigten Person auf den Barunterhaltsbedarf des Kindes anzurechnen. 

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Ich hoffe bis hier wird deutlich dass diese Fragestellung durchaus komplex ist und es auf den tatsächlichen Hintergrund ankommt. Der uns hier tatsächlich nicht mal ein Staubkorn angehen muss / braucht. Du wirst online reichlich fündig zum Thema indem Du einfach in die Suchmaske eingibst

unterhaltspflicht ab - und dann das Alter der unterhaltsberechtigten Person

Bitte öffne mindestens die ersten zehn Links und lese die Informationen sorgfältig. Du wirst manches Urteil lesen. Hier beachte unbedingt: In der Regel handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Die Texte erläutern durchaus gut verständlich den Sachverhalt. Allgemeingültig sind aber nur Urteile wo ausdrücklich "Grundsatzurteil" steht. Auf diese Weise machst Du Dich mit der Thematik vertraut und findest sicherlich auch die passende eine oder andere Seite welche weitere Auskünfte erteilen kann im Bedarfsfall. 

.... ja, teilweise doch möglich, wenn denn Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Muß allerdings in eine Studentenbude gezogen werden, ist so eine Vorgehensweise nicht möglich/umsetzbar, so jedenfalls meine Erlebnisse. ... prüfe auch Stipendien, wie z.B. vom ev. Studienwerk Villigst!

Unterhalt ist gem. § 1612 BGB grundsätzlich in Form einer Geldrente zu zahlen.

Es kann aber abgewägt werden, falls dargelegt werden kann, dass der Unterhalt des Kindes tatsächlich in Gefahr ist, weil dasjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, den Unterhalt anderweitig für sich verwendet.

Falls das Kind einen eigenen Haushalt führen will z.B. im Studium, muss auch Geldrente bezahlt werden. Das Kind kann selber entscheiden im Studium/ Ausbildung wo es wohnen will.

blumenkanne  11.10.2015, 21:49

die antwort ist falsch. die eltern entscheiden ob sie barunterhalt zahlen oder nicht. wenn kind zugemutet werden kann, dass es bei den eltern lebt, dann muss es dort leben oder auf unterhalt verzichten. die eltern sind nicht verpflichtet eine wohnung etc zu finanzieren, wenn ein zimmer zur verfügung steht. deine antwort ist also nonsense.

schleudermaxe  12.10.2015, 11:13

... aber warum denn BGB, wenn wir hier über das BAföG reden sollen/wollen?