Unterhalt, Alleinverdiener?

4 Antworten

Dann sollte die Frau vielleicht auch mal arbeiten gehen.

Im Übrigen werden bei der Festsetzung des Unterhalts auch die Ansprüche der Frau berücksichtigt. Das heißt, der Selbstbehalt ist nicht zu gering, sie müssen einfach anders wirtschaften.

Steele1204 
Fragesteller
 03.04.2017, 17:05

Möchte sie ja. Da das Kind ein Pflegefall ist war sie 7 Jahre daheim und kommt schwer in ihren alten Beruf zurück.Ich sage den Beiden Bescheid.

Menuett  03.04.2017, 18:23

Nein, beim Festsetzen des Unterhalts fürs Kind werden die Ansprüche der Frau nicht berücksichtigt.

Ehefrauen werden Kindern gegenüber nachrangig behandelt.

Der Selbstbehalt ist nur für den Ehemann, die Frau hat ggf. Anspruch auf ALG2 oder Wohngeld.

Für ein Kind müssen generell beide Elternteile sorgen - für seine Betreuung und Finanzierung....

Der Mann muss hier vorrangig für sein Kind sorgen. Für die Frau bräuchte er es nur, wenn

  • sie aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung dazu nicht in der Lage wäre
  • oder es zwischen ihnen so abgesprochen ist und sie sich das auch leisten können...

Sollte die Frau das Kind nicht mehr ganztägig zu Hause betreuen müssen oder können..., so müsste sie ihren eigenen Lebensunterhalt vorrangig selbst verdienen.

Lebt das Kind nicht bei den Eltern, so müssen beide Eltern für seinen Unterhalt zahlen....

Wenn der Mann zu wenige verdient, dann kann die Frau ALG 2 oder Wohngeld beantragen.

Steele1204 
Fragesteller
 03.04.2017, 16:57

Danke werde es meinen Freunden ausrichten.

Vielleicht steht den beiden auch noch eine Aufstockung durch Hartz 4 oder Wohngeld zu.

Allerdings sollte dann auch dabei beachtet werden, dass z.B. Wohngeld auch als Einkommen gilt. Sprich: Er ist davon unterhaltspflichtig.

Wenn die Beiden zusammen leben, sind sie übrigens ebenfalls eine Bedarfsgemeinschaft. Dass muss beim Selbstbehalt berücksichtigt werden.