Unser Vermieter zahlt die Rechnung vom Handwerker nicht.

6 Antworten

Genau, Mieterschutzverein! Und in Zukunft NIE WIEDER einen Handwerker beauftragen, für Arbeiten, die der Vermieter zu zahlen hat.

Denn: Wer bestellt - der bezahlt!

Ihr seid im Recht, nur hilft euch das nichts. Wenn Ihr nicht schriftlich nachweisen könnt das der Vermieter euch beauftragt hat eine Firma zu beauftragen, seid Ihr als Auftraggeber der Firma gegenüber in der Schuld. Die Firma kann den Umfang der Arbeiten belegen. Dann zieht vermutlich der Vermieter sich aus der Verantwortung weil er keinen Auftrag erteilt hat. Sie können anscheinend nicht beweisen das Sie im Auftrag des Vermieters gehandelt haben und sind folglich zuerst gegenüber der beauftragten Firma Zahlungspflichtig. Das muss sofort bezahlt werden. Kürzen Sie die Miete so lange auf 0, bis der Vermieter gerichtliche Schritte ankündigt.

Als erstes musst du dem Vermieter einen Brief als Einwurf-Einschreiben zusenden (mit Rückschein kann er nämlich "vergessen" abzuholen).

In diesem teilst Du ihm nochmals schriftlich mit, dass ihr wie tel. o. mündl. besprochen, in seinem Auftrag, den Handwerwerker bestellt habt (Datum und Grund der Absprache nicht vergessen). Setzt ihm darin eine Frist für die Zahlung und nach Ablauf den Hinweis, dass ohr den Betrag von der nächsten Miete abzieht.

Aber Achtung, soltet ihr die Kleinreparatur-Klausel im Mietvertrag haben, von z.B. 100 oder 120 € Eigenanteil bei Kleinreparaturen, müsst ihr diesen von der Rechnungssumme abziehen und selbst zahlen. Warmwasserboiler fallen unter diese Klausel.

ein freundlich-nachdrücklich aufgesettes Schreiben an den Vermieter, mit dem Hinweis, dass entsprechend er Rücksprache vom...ein Handwerker beauftragt wurde, trotz Übersendung an sie und mehrfacher Mahnungen unsererseits bezahlten sie bis heute nicht, ich setze sie in Kenntnis, das wir den offenen Betrag im Monat September 08 von der Miete kürzen werden incl aller bis dahin aufgelaufenen Gebühren..

und das nächsteMal: wr Musik bestellt, der zahlt diese auch..also aufpassen

wendet Euch an den Mieterschutzbund, die setzen Euch ein Schreiben auf, an dem rechtlich nichts zu rütteln ist, und können auch fachlichen Rat geben.