Unfall beim Kartfahren! Wer haftet?

5 Antworten

Dein Bekannter weil er vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluß des Kartbetreibers unterschrieben hat. (Ist bei jeder deutschen Kartbahn so)

Wie rechtlich wirksam solche Haftungsausschlüsse bei Bremsversagen sein können, müssen wir aber nicht diskutieren?

@DrSeltsam

Also meinst das Vertragsrecht wird im Schadensfall außer kraft gesetzt? Ich glaube bisher von noch keinem erfolgreichem Fall gehört zu haben wo jemand erfolgreich gegen die entsprechende Klausel geklagt hat. Ich bitte um die Angabe des entsprechen Urteils Außerdem wird üblicherweise beim Start ein Bremstest gemacht. Von daher wird schon vor dem Start eine Funktionsüberprüfung gemacht. Wenn also die Bremse bei Gefahrenübergang schon nicht funktioniert hätte würde ich drüber streiten.

ich war auf einer kartbahn und ich habe nichts unterschrieben....kein haftungsausschluss. die karts hatten keine sicherheitsgurte und ich habe mich bei einem unfall verletzt...starke rippenprellung .. das war vor 3 wochen und habe immer noch schmerzen... wenn ich eine RS versicherung hätte würde ich den laden verklagen

wenn erwiesen sit, dass das Kart einen technischen Mangel hatte, der ursächlich für den Unfall verantwortlich ist, dann haftet der Kartbahnbetreiber..

das kann aber ein übler Ritt durch die Instanzen werden und ne Menge Geld kosten ohne Rechtschutzversicherung

Ich würde sagen der Betreiber der Kartbahn bzw. seine Versicherung. Denn er hat dafür zu sorgen, dass die Karts in sicherem Zustand sind.

Im geschilderten Fall am ehesten der Betreiber der Kart-Anlage (Betriebsgefahr).