Und habe ich das recht die *Zeugen Jehovas* von meinem Grundstück zu jagen wenn sie Aufdringlich...

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Hallo, grundsätzlich gilt das Eigentümernutzungsrecht für Dich als Eigentümer oder auch als Mieter einer gemieteten Wohnung. Man sollte höflich die ungebetenen Besucher auffordern zu gehen und man kann sogar darauf hinweisen das Du dieses als Belästigung empfindest und darauf hinweisen das ein Aufsuchen Deiner Wohnung, ( genauso wie ein Werbeanruf ) nur auf einen Wunsch oder auf Deine Anforderung erlaubt ist und diese Art der ungewollten Störung nicht mehr zulässig ist. Dieses egal ob Die Besucher nun etwas verkaufen zeigen oder nur sprechen wollen. Die einzigen Gründe jemanden anzuhören oder auch zu helfen ist im Notfall und, das ist strittig, wenn jemand darum bittet das WC von Dir zu benutzen. Hier sollte man mal bei Zeit in der Polizeiwache Deines Wohnortes fragen, dort kostet eine Auskunft nichts. MFG HT

Hier greift das Gesetz "Hausfriedensbruch". Wenn sie trotz deiner höflichen Bitte, das Grundstück zu verlassen, nicht nachkommen, kannst du die Polizei rufen und sie vom Grundstück entfernen lassen, und gegebenenfalls Anzeige wegen Hausfriedensbruch" erstatten. Wenn du desöfteren bedrängt wirst, würde ich auf jeden Fall eine Anzeige machen, denn das spricht sich auch unter den Zeugen Jehovas rum.

Ja ,natürlich darf man das. Wen man empfängt ist jedem selbst überlassen,wenn man sagt ich möchte das nicht,dann müssen sie sich dran halten.Sonst wäre es Hausfriedensbruch und das wäre strafbar.

Du darfst sogar den Papst vom Grundstück jagen. Die Gewaltanwendung muss natürlich angemessen bzw. darf nicht überzogen sein. Wenn sie sich nicht wehren, ist Drängeln, "Anschieben" oder Wegtragen/-ziehen durchaus noch vertretbar.

Schlagen darfst du sie nur, wenn sie auch handgreiflich werden.

Du kannst jeden ohne Angabe von Gründen deines Grundstückes verweisen. Derjenige hat sich daran zu halten und begeht ansonsten Hausfriedensbruch.