UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG REIFEN! EINTRAGUNG TÜV
Ich wurde letztens von der Polizei angehalten bei meinem Honda crx eh 6( Tiefergelegt,Sportauspuff, Felgen und Heckstoßstange alles eingetragen
aber was ich übersehen habe das im Fahrzeugschein steht das ich auf diesen felgen nur Reifen von Toyo Proxo haben darf und ich hab derzeit michelin drauf
jetzt meine frage was kann ich da machen der polizist meinte iwas von undenklichkeitsbescheinugung beim reifen händler anfragen WIe funktioniert das und wie mach ich das und wie lang hab ich zeit des teil zu besorgen und darf ich so überhaupt fahren? bin noch in der Probezeit
3 Antworten
Der nette Polizist hat Dir doch schon gesagt, was Du tun mußt: zum Reifenhaus gehen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen. Wenn der Reifenhändler ermächtigt ist (z.B. ein aaP oder aaS auf seiner Lohnliste steht), kann er Dir die Bescheinigung direkt ausstellen, ansonsten gehst Du mit dem Papierchen zum TÜV oder Zulassungsstelle. Der Reifenhändler kann Dir den genauen Gang erklären.
Hallo!
Hast ja das richtige Fahrzeug für die Probezeit :-)
Gut, sehe es positiv, wirst halt vielen lieben Kontakt mit der Polizei bekommen und lernst dabei gleich den freundlichen Umgang mit ihnen.
An und für sich ist die Reifenbindung bei PKWs aufgehoben, aber mit einem Polizisten diskutieren kommt nie gut.
Geh zum Reifenhändler und lass dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für deine Reifen ausstellen ... und führe sie immer mit.
Nachdem der Polizist dir anscheinend keine Frist gesetzt hat und ich lese auch nichts von einer Vorführung des Fahrzeugs, dürfte es mit der Belehrung abgetan sein.
Also, wie oben geschrieben, besorge dir ... für die Zukunft, bist auf der sicheren Seite und musst nicht diskutieren.
LG Bernd
Okay super vielen dank .
Du gehst einfach zum Reifenhändler (Suche am besten über Google) und schilderst das dort nochmal genauso wie du es hier getan hast.
Eigentlich hättest du ne Frist von den Beamten bekommen müssen bis wann du den Wagen nochmal vorzeigen musst - im Schnitt sind das zehn Tage.
Dürftest du nicht weiter fahren, hätten sie dir das auf jeden Fall gesagt. Du hättest auch eine Bescheinigung bekommen müssen, dass man dich diesbezüglich schon kontrolliert hat, sonst hättest du ja bei der nächsten Kontrolle erneut das gleiche Problem...