Umzugszwang bei ALG I bei Wohnungsbesitz oder Bindung an Verwandten?

3 Antworten

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"Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html

Das Wort "insbesondere" zeigt an, dass hier ein Beispiel genannt wird, das nicht abschließend sämtliche wichtigen Gründe umfasst. Es sind also auch noch andere Gründe denkbar. Welche das sind, das muss der Vermittler entscheiden. Siehe dazu Wikipedia - unbestimmter Rechtsbegriff.

Wenn man ein Haus besitzt oder ein Viertel Haus oder vier Häuser, dann ist das selten ein Grund, nicht umziehen zu müssen. Wenn man in einem solchen Haus selbst wohnt, stehen die Chancen sicher größer.

Einen Zwang zum Umziehen gibt es aber gar nicht, und man muss sich auch nicht abmelden vom ALG I oder dies kündigen: Es gibt einfach nur eine Sperrzeit, wenn man eine zumutbare Arbeit nicht antritt oder vorher schon eine Arbeitsaufnahme vereitelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

Auch der Ausdruck "Pflichtstellen" ist daher irreführend. Der einzig treffende Ausdruck heißt "zumutbare Stelle". Hat dein Vermittler eine andere Auffassung von "zumutbar" als du, steht dir der übliche Rechtsweg offen: Widerspruch beim Amt, danach Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch sofort eine Eilklage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, ALG1 ist eine Versicherungsleistung und da wird keiner gezwungen umzuziehen.

Oder sprichst Du von ALG2?

H4xX3d 
Fragesteller
 06.12.2016, 16:48

Nein, ALG I ist schon richtig :)

Bei ALG I gibt es keinen Umzugszwang.