umschreiben einer zulassung zum ehepartner

3 Antworten

Fahrzeughalter ist derjenige, der in den Papieren eingetragen ist.

Fahrzeugführer ist für mich gleichbedeutend mit dem Fahrer. Je nach dem wie ihr euer Auto versichert habt darf der Halter und eventuell sein Ehepartner und eventuell weitere Personen fahren.

Wenn ihr ändern wollt wer fahren darf ist die Versicherung zuständig - einfach Vertrag ändern lassen.

Wenn ihr den Halter ändern wollt müßt ihr auf die Zulassungsstelle und das Auto ummelden. Der Versicherungsnehmer kann weiterhin dein Mann bleiben oder ihr könnt dann auch die Versicherung auf dich übertragen lassen. In beiden fällen müßt ihr aber von der Versicherung eine Versicherungsnummer holen, sonst meldet das Amt nicht um. Die Frage ist, was es euch als Ehepaar bringt außer Kosten. Es sei denn ihr wollt euch scheiden lassen und teilt schon mal das Vermögen auf ;-) - sorry war nicht ganz ernst ge,eint

Du bist Fahrzeugführer und willst Fahrzeugführer werden? Vertippt?

Wenn Du Fahrzeughalter werden möchest (warum auch immer), musst Du mit den Fahrzeugpapieren (Schein und Brief) und eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung zur Kfz-Anmeldestelle und Fahrzeug ummelden. Und nein, es gibt keinen Rabatt, weil man es innerhalb der Familie ummeldet. Und rein rechnerisch hat das Fahrzeug dann einen Vorbesitzer mehr, was sich theoretisch im Wiederverkauf bemerkbar machen könnte.

hallo als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde: in den Fahrzeugpapieren ist immer der Fahrzeughalter eingetragen. Wer das Fahrzeug "führt",also gerade fährt, ist dabei ganz egal. Wenn du also als Fahrzeughalterin eingetragen sein willst, musst du das Fahrzeug auf deinen Namen ummelden. Du brauchst dazu die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, deinen Ausweis, einen 7-stelligen evb-Code (gibts bei der Versicherung).