Umlage der Treppenhausreinigung

5 Antworten

Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Ja sie kann geändert werden, auch jederzeit, das ist richtig.

Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung

Es bedarf der Zustimmung durch die Mieter .

Ich empfehle die Mitgliedschaft bei Haus & Grund.

MfG

Johnny

Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Die Hausordnung ist sicher Teil des Mietvertrages, oder?

 machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage  und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung.

Das ist unwirksam. Das entspricht einer Vertragsänderung, welcher der Mieter zustimmen muss.

 Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen.

Was hast Du denn dagegen unternommen? Grundsätzlich solltest Du vor Ort vielleicht mal selbst prüfen, in welchem Zustand sich das Treppenhaus befindet.

Veränderungen der Hausordnung, die mit zusätzlichen Kosten für die Mietergemeinschaft verbunden sind, können nur mit Zustimmung der Mieter durchgeführt werden. Einseitig und ohne die Zustimmung der Mieter kannst Du das nicht so ohne weiteres nach Deinem Gusto abändern. Vor allem dann nicht wenn die Regeln der Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags sind.

hankey  12.03.2015, 14:32

Der Hinweis, dass Regeln aus der Hausordnung jederzeit vom Vermieter geändert werden können ist unwirksam.

bwhoch2  13.03.2015, 09:30
@hankey

Falsch. Sie können geändert werden, aber wenn Mieter sich weigern das anzuerkennen, kommt es zwingend zum Streit.

hankey  14.03.2015, 18:27
@bwhoch2

Nö, ist nicht falsch. Um eine Hausordnung wirksam zu machen, bedarf es einer Vereinbarung aller Parteien, die neue Hausordnung anzunehmen.

Du benötigst von allen Mietern die schriftliche Einverständniserklärung dass du das so machen darfst, eine reine Info reicht da nicht aus.

Vorschlag: Teile allen Mietern mit, dass weiterhin der Hausmeister für Sauberkeit sorgen wird und dass die Kosten in Höhe von xxx nicht umgelegt werden.

In einem zweiten, beigefügten Schreiben verlangst Du von jedem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung ab 1. Juni 2015. (Dies geht nur, sofern die Miete nicht innerhalb der letzten 12 Monate erhöht wurde.) Die Mieterhöhung fällt maximal aus, also bis zu der entsprechend der Lage und entsprechend Zustand des Hauses maximal möglichen Höhe. Das aber nicht damit begründen, dass das der Ausgleich für die Reinigungskosten ist. Deshalb separates Schreiben.

Die Mieter werden dann auf Dich zu kommen und Dich womöglich anbetteln, dass sie die Reinigungskosten künftig gerne übernehmen, wenn nur die Miete nicht so stark erhöht wird.