Überschneidung Kündigung und Beginn neues Arbeitsverhältnis
Hallo,
hoffe hier kennt sich jemand damit aus. Ich habe meinen aktuellen Job zum 15.11. gekündigt und habe zum 15.11. auch einen neuen Job. Mein aktueller AG würde mich für den 15.11. auch freistellen hat mir aber mitgeteilt, dass es wahrscheinlich zu Problemen kommt wenn ich 1 Tag lang zwei Arbeitsverhältnisse habe. Kennt sich jemand damit aus? Ist das wirklich ein Problem?
Vielen Dank im Voraus :-)
5 Antworten
Der bisherige AG rechnet Lohn un SV bis zum 14.Nov. und der 15. erscheint erst wieder beim neuen AG.
Und wieso das? Wenn der ArbN zum 15. gekündigt hat, kann er auch erst zum 15. abgemeldet werden. Es spricht überhaupt nichts dagegen, von einem anderen ArbG trotzdem ab dem 15. bereits wieder angemeldet zu werden.
Nein, das ist überhaupt kein Problem. Wenn der alte ArbG dich beurlaubt, kannst du natürlich beim neuen ArbG anfangen. Zumal es sich nur um einen Tag handelt. Auch im Hinblick auf die Lohnsteuerklasse führt das entgegen der hier bereits aufgestellten Behauptungen nicht zu Steuerklasse 6, da die Steuermerkmale für den kompletten Abrechnungszeitraum zu Grunde zu legen sind und nicht tageweise geändert werden können oder müssen.
D. h., es gibt keine einzige Software auf dem Markt die für einen Tag eine abweichende Steuerklasse berechnen kann. Entweder muss der ArbG den November dann vollständig unter Anwendung der StKl 6 abrechnen oder er nimmt deine gewöhnliche Steuerklasse. Etwas dazwischen gibt es nicht.
Wenn dein neuer ArbG also bereits die normale StKl vorliegen hat oder nach Abmeldung durch den alten ArbG über ElSTaM abfragt, kommt es auch nicht zu einer Abrechnung nach 6, die zu wesentlich höheren Abzügen führen würde.
Wenn du dich mit deinem jetzigen Arbeitgeber einig bist, spricht ja nichts dagegen, dass er das Arbeitsverhältnis zum 14. auslaufen lässt. Sonst müsstest du tatsächlich für diesen einen Tag eine zweite Lohnsteuerkarte (adäquates Dokument) vorlegen. Für diesen Tag würde dann Lohnsteuerklasse 6 berechnet.
Verboten ist das nicht.Sonst müsstest du tatsächlich für diesen einen Tag eine zweite Lohnsteuerkarte (adäquates Dokument) vorlegen. Für diesen Tag würde dann Lohnsteuerklasse 6 berechnet.
Das stimmt definitiv nicht. Kein zertifiziertes Lohnprogramm kann das.
Warum meldet Dein aktueller Arbeitgeber Dich nicht zum 14. ab?
das wäre ein klarer, eindeutiger Schnitt :-)
Nein ist kein Problem.
wie begründest du das...
Und was hätte das für einen Vorteil?