Überholen als Zweiter hinter dem LKW

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Rechtlich gesehen wurde Dein Kollege grade von Dir überholt als er ausscheren wollte und mittels seinem Ausscheren hätte er Dich gefährdet. Moralisch gesehen seid ihr zusammen gefahren und da sollte man die Reihenfolge beibehalten, besonders wenn mehrmals hintereinander überholt werden muss.

Rein rechtlich hättest Du ja nicht damit rechnen müssen dass Dein Kollege auch auf die Idee kommt zu überholen, Du also uberholen durftest aber auch eine Geschwindigkeitsdifferenz von min 12Km/h dabei haben hättest müssen. Dein Kollege hat sich vor dem Ausscheren davon zu überzeugen dass die Überholspur auch frei ist, nicht nur Gegenverkehr sondern auch rückwärtiger Verkehr. Warscheinlich hatte er Dich schon auf der Überholspur gesehen bevor er wechselte, aber gedacht Du bist lediglich etwas vereilig gewesen, nicht dass Du auch ihn überholen wolltest. Damit es eindeutig ein Überholmanöver ist braucht es auch einen deutlichen Geschwindigkeitsunterschied und der war möglicherweise nicht vorhanden (Du schreibst es waren max 15Km/h mehr).

Also ergibt die Sache eine Lage zu der man breit und ausgiebig vor Gericht streiten könnte. Im Fall einer Kollision würde die Hauptschuld mutmaßlich Deinem Kollegen gegeben werden, ich halte aber auch eine Teilschuld bei Dir für denkbar da für Deinen Kollegen beim Betrachten des rückwärtigen Verkehrs evtl Deine Überholabsicht ihnbetreffend nicht klar ersichtlich war.

Ich überhole auch oft als zweiter... Vor allem, wenn sich das Auto direkt hinter dem LKW nicht traut oder einfach nicht vorwärts kommt ^^

Denke nicht, dass das Verboten ist, wenn man ordnungsgemäß geblinkt hat und so...

****Es überholt nicht immer der erste der ein langsameres Fahrzeug einholt.


§5 StVO Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.


Somit hast Du eigentlich nichts falsch gemacht, denn wenn jemand bereits überholt wird dann darf er seinerseits keinen Überholvorgang beginnen.

Aber:

Wenn Ihr doch sowieso das selbe Ziel habt und zusammen fahrt, warum müsst Ihr Euch gegenseitig überholen? Stell Dir mal vor es passiert etwas, dann freut sich Euer Chef nicht nur weil er sehr intelligente Mitarbeiter hat die sich gegenseitig in die Karre fahren, sondern er zahlt den Schaden sicher zu einem hohen Maß auch aus eigener Tasche, denn die Versicherung ist ja wohl für beide Fahrzeuge die Gleiche...

Danke für die ausführliche Antwort. Aber ich glaube du hast da was falsch verstanden. Wir haben beide jeweils 2 LKW überholt. Nur das ich beim Zweiten LKW eben als Erster vorbei wollte, obwohl ich hinter meinem Kollegen fuhr, da ich eh noch ordentlich und mehr Tempo draufhatte als er. Es handelt sich dabei auch nicht um Firmen PKWs sondern um Privatwagen. Die Fahrt zur Arbeit wird nicht vom Arbeitgeber abgedeckt

@KastenBier94

Gesetzlich bleibt das dabei, wer gerade überholt wird der muss die Füße still halten und darf den Überholenden nicht behindern.

Wenn sich also Dein Kollege hinter dem 2.LKW eingeordnet hatte dann hat er damit den Überholvorgang beendet. Bevor er den nächsten beginnt muss er sich vergewissern das er nicht schon selbst überholt wird.

@Crack

Jemand mit Hirn hätte da niemals überholt. Glück das kein Unfall passiert ist. Du hättest Teilschuld bekommen.

@DasTim

Aber Teilschuld wofür? Es war kein Gegenverkehr auf bestimmt 2 Kilometern Sichtweite. Ich war klar als erster auf der Überholspur (Gegenfahrbahn) und als ich geschaut habe ob mein Vordermann überholen will, war der auch noch klar eingeordnet. Nichtmal an der Mittellinie um zu linsen ob Gegenverkehr kommt.

Du solltest wenigsten kurz warten und schauen ob der Vordermann überholen will. Wie du gesehen hast, achten die meisten vor einem Überholvorgang nur auf den Gegenverkehr. Durch sowas sind schon unzählige Unfälle passiert.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholKolonne.php

Jeder der einen Spurwechsel der Fahrbahn durchführen will, muss vorher den Blinker setzen und sich davon überzeugen, dass kein anderes Fahrzeug im selben Moment auf der Spur ist, auf die er wechseln möchte.

Also brauche ich kein schlechtes Gewissen zu haben?