Überbrückungsgeld vom Jobcenter

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Das kommt drauf an, wann Dein Geld kommt. Es zählt das "Zuflussprinzip".

Wenn Du Deinen Lohn am letzen des Monats bekommst, wirst Du die ALG-II-Leistung zurückzahlen müssen. Wenn Dein Lohn aber am 1. des Folgemonats kommt, brauchst Du nichts zurückzahlen.

"Das Zuflussprinzip ist in § 11 Abs. 2 SGB II: Zu berücksichtigendes Einkommen geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.

Zurückzahlen musst du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist - in Höhe dieser Überzahlung.

b) Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist."

http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=lpguqiuk5hln84g8v3ftl6e7m0&topic=41.msg43#msg43

Mucki007xyz  03.04.2017, 18:53

gute ausführliche Antwort.

Du bekommst für den monat noch volles geld und musst danach je nach verdienst etwas zurückzahlen geht auch auf raten.

Als ich angefangen habe zu arbeiten habe ich vom amt so ein übergangs geld bekommen damit ich über den monat komme ! Das lag bei 1500 € !