Trampelnde Nachbarin - was tun?
Hallo,
in der 2er-WG über mir ist vor ein paar Monaten eine neue Nachbarin eingezogen. Diese fällt nun leider recht unangenehm auf, da sie sowohl abends (teilweise bis 2:30 Uhr nachts) und meistens morgens (entweder zwischen 6:00 und 6:30 oder 7:00 und 7:30 Uhr) die ganze Zeit hastig durch ihre Wohnung hin und her trampelt. Dazu gehört morgens dann auch das obligatorische hinabstürmen der Hausflurtreppe. Hierduch werde ich fast jeden Morgen unter der Woche geweckt. Da mein Schlafzimmer genau unter ihrem Zimmer liegt (und sich dies auch nicht ändern lässt) habe ich sie bereits zwei mal höflich und freundlich darauf angesprochen. Ihre Antwort war, dass sie sich nicht vorstellen kann, ab jetzt immer auf Zehenspitzen zu laufen und sie normal durch ihre Wohnung gehe. Sie sehe keine Lösung.
Da es mit der Vormieterin keine Probleme gab und mein Tagesablauf es in der Regel nicht vorsieht, morgens vor 8:00 bzw. 9:00 Uhr aufzustehen, möchte ich hier einmal um Rat fragen.
Kommentare, dass ich früher schlafen gehen könnte, sind nicht erforderlich.
Danke!
7 Antworten
Sieht nicht so gut für Dich aus. Ich habe mal recherchiert und folgendes Urteil des OLG Düsseldorf gefunden: Trampeln erlaubt - Nachbarn im hellhörigen Mietshaus dürfen nicht allzu lärmempfindlich sein http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_9-U-21896_Nachbarn-im-hellhoerigen-Mietshaus-duerfen-nicht-allzu-laermempfindlich-sein.news9160.htm
Grundsätzlich hat man bei Lärm aber ein Mietminderungsrecht. Es fragt sich nur, ab wann die Grenze des zumutbaren erreicht ist und ab wann das Minderungsrecht geltend gemacht werden kann. Vielleicht findest Du mehr Hinweise in der DAWR Mietminderungstabelle. Als Mietminderungsgrund nach Lärm oder Nachbarlärm schauen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Nachdem du ja schon nachgefragt hast, und die liebe Nachbarin ihre Meinung kundgetan hat, sehe ich da sehr wenig Chancen für dich. Das TRAMPELN wird wohl nicht nachweisbar sein, und kann ja auch an der Trittschalldämmung liegen ( evtl. gar nicht vorhanden..? ) Kannst ja mal mit dem Vermieter darüber sprechen, ob der dir einen Vorschlag machen kann?
Nun,du kannst niemanden verbieten in seiner Wohnung umher zu gehen.Da kannst du rechtlich nichts machen.Spreche mit deinem Vermieter,vllt sieht er eine Lösung zur Schalldämmung.
Wahrscheinlich läuft sie auf den Fersen, wie mein Bruder. Das hämmert dann auch ganz schön und stärker als bei anderen Menschen. Geholfen haben Hausschuhe mit dicken, weichen Sohlen, und ein Teppich in seinem Zimmer. Deine Nachbarin muss natürlich nichts unternehmen so rein rechtlich gesehen, sie kann ja nix dafür, wie sie läuft... aber vielleicht schenkst du ihr Hausschuhe und sie verspricht, sie im Gegenzug wenigstens jeden früh zu tragen. Vielleicht kauft sie die auch selber, wenn man nochmal sehr freundlich mit ihr redet.
Ahso, mir hat zwischenzeitlich auch Ohropax geholfen :D
Puh, das kenne ich. Reden hilft da nicht. Solange es sich um normale "Wohngeräusche" handelt, kannst du nichts machen außer ausziehen. (Das habe ich bereits 2x hinter mir.)
Es gibt in Deutschland leider kaum Regelungen FÜR RUHE :-(