Tot nach Selbstverteidigung?

10 Antworten

Die Notwehr- (bzw. Nothilfe-)Paragrafen erlauben, sich selbst (und andere) gegen Angriffe zu verteidigen, jedoch muss diese Verteidigung verhältnismäßig sein. Wenn der "Angreifer" dabei durch den "Verteidiger" verletzt oder sonst wie geschädigt wird, kann der Angreifer natürlich Anzeige erstatten, beim Tod des "Angreifers" würde das sogar von Amts wegen automatisch durch die Staatsanwaltschaft geschehen. die Sache geht dann vor Gericht. Ein tödlicher Schlag zur Verteidigung gegen "einfache Pöbelei" wird dabei z. B. wohl kaum als verhältnismäßig angesehen werden, bei einem körperlichen Angriff sieht das schon anders aus.

Dann muss das Gericht aber immer noch entscheiden, ob es sich dabei dann um "Körperverletzung mit Todesfolge" handelt oder um "Totschlag" - Wenn Du die Todesfolge nicht absehen konntest (z. B. weil Dein Gegner stürzt, unglücklich auf den Bordstein fällt und sich dabei tödlich verletzt), wird das wohl ehr als Körperverletzung gesehen und vergleichsweise milde bestraft. Wenn Du aber (wie in Deiner Frage beschrieben) absichtlich und gezielt gegen den Kehlkopf schlägst, müssten Dir die möglicherweise tödlichen Folgen klar sein, das könnte dann wohl als Todschlag gewertet und härter bestraft werden.

Auf jeden Fall kannst Du auch im Falle der Notwehr bei Tötung eines Menschen (ob beabsichtigt oder nicht) m. E. kaum von einem Freispruch ausgehen, die Aussetzung der Strafe zur Bewährung halte ich aber für wahrscheinlich

Die Frage ist hypothetisch, in wohl 100% der Fälle wird ein Durchschnittsmensch nicht in der Lage sein mit einem Schlag zu töten. Bei Kampfsportlern kann das schon ganz anders aussehen, wenn so ein Boxer voll durchzieht wären wohl die wenigsten in der Lage dem etwas entgegensetzen zu können.

Notwehr ist: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ich kann mich also eine Bedrohung, wenn es denn sein muss, mit körperlicher Gewalt entziehen, dies aber nur so lange wie Gewalt eben verhältnismäßig angebracht ist, Habe ich also mit dem ersten Schlag eiem so auf die Nase gehauen das der sich vor Schmerze auf dem Boden wälzt, dann hätte der zweite Schlag schon nichts mehr mit Notwehr zu tun.

Hätte dieser Schlag dauerhafte Auswirkungen auf die Gesundheit des Angreifers bis hin zum Tod, dann würde sich natürlich ein Gericht darum kümmern, zu einer Verurteilung aber wird es nicht kommen.

Anders bei Kampfsportlern, diesen darf man unterstellen das sie aufgrund der Ausbildung sehr wohl in der Lage sind einen Gegner gezielt außer Gefecht zu setzen, ohne dabei weitreichend Folgen zu verursachen.

Würde also ein Kampfsportler in einem solchen Fall jemanden bleibenden Schaden zufügen oder diesen gar töten, wäre das im schlimmsten Fall zwar kein Mord (dazu fehlen ja alleine schon die Merkmale), in jedem Fall aber fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge, der, der sich dann verteidigt hat müsste mit einer Verurteilung rechnen. Wohl gemerkt ausschlaggebend wird immer die Situation und der daraus notwendige Einsatz von Gewalt sein. Steht ein Aggressor z.B. immer wieder auf und greift immer wieder an, na ja dann muss er auch damit leben immer wieder auf die Nase zu bekommen.

JonasAsk 
Fragesteller
 12.12.2014, 22:49

Dankeschön das du dir soviel Mühe gemacht hast die Frage zu beantworten. Du hast einen Daumen hoch verdient, danke!:)

claushilbig  13.12.2014, 15:42

"in wohl 100% der Fälle wird ein Durchschnittsmensch nicht in der Lage sein mit einem Schlag zu töten" - das ist so leider nicht wahr, wie man am aktuellen Fall Tugce Albayrak deutlich sieht ...

Ansonsten ein gute, ausführliche und fundierte Antwort!

Quasimo  13.12.2014, 21:24
@claushilbig

Ein Beispiel das man nicht diskutieren kann, wenn ich auch davon ausgehe das es wohl leider nicht nur ein Schlag war.

Natürlich aber kann man auch sehr unglücklich treffen oder genau so unglücklich stürzen.. traurig genug was da passiert ist in Worten nicht zu fassen.

claushilbig  16.12.2014, 15:42
@Quasimo

In der Berichterstattung kurz nach der Tat war immer von "einem Schlag" die Rede, ich weiß nicht, ob sich im Laufe der Ermittlung inzwischen was anderes ergeben hat.

Es ging mir aber eben vor allem darum, dass - wie Du selber jetzt auch sagtest - bei unglücklichen Umständen durchaus der eine Schlag zum Tode führt, sei es durch einen versehentlichen "Treffer" an einer besonders "empfindlichen" Stelle, unglücklichen Sturz o. ä.

Zur Notwehr gehört auch der Punkt dem Angreifer nicht mehr Schaden zuzufügen als nötig. Je nachdem gibt es also tatsächlich Leute die schuldig gesprochen werden weil sie sich gegen zum Beispiel eine Vergewaltigung wehren wollten.

Theoretisch Notwehr oder fahrlässige Tötung

Lg M4lt3

JonasAsk 
Fragesteller
 12.12.2014, 22:31

Danke für deine Antworten immer :)!

Da kann ich NanjiKana nicht zustimmen, es ist Notwehr, an deiner Stelle würde ich aber ERST zurückschlagen oder etwas machen wenn er auch wirklich ausholt und dir grad eine gegeben hat. Weil sonst wäre das am Ende seeehr fragwürdig! :) Und am allerbesten komm erst garnicht in so eine Situation^^