Testkäufer/Mystery Shopper steuerlich anmelden?

2 Antworten

Ja, dafür muss ein Gewerbe angemeldet werden. Daraus folgt dann, dass man sich über folgende Dinge Gedanken machen müsste: Hauptberuflich? Nebenberuflich? Kleinunternehmerregelung oder nicht? Und rechnet sich das für mich wirklich?

lg

xxfistexx  06.12.2018, 00:00

ach ich bin selber test-kunde bei diversen agenturen, da muss ich mich nicht selbstständig machen.. ich bin hauptberuflich arbeitnehmer und muss da auch kein neben-erwerb anmelden, das ist einfach nur geringfügiges einkommen das man nicht versteuern muss. erst ab einer "freigrenze" wird das nötig beim finanzamt meldung zu machen. die rechnungen muss er nur schreiben, weil die agentur das natürlich entsprechend abrechnen muss und auch steuern zahlt an das finanzamt.

Cclass  06.12.2018, 00:01
@xxfistexx

Wo ist das denn rechtlich geregelt, dass es dort gewisse Freibeträge gibt?

lg

xxfistexx  06.12.2018, 00:02
@Cclass

(§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG))

Cclass  06.12.2018, 00:06
@xxfistexx

Zu beachten ist allerdings auch §15 des EStG.

lg

kevin1905  06.12.2018, 00:48
@xxfistexx

§ 52 Abs. 41 hat keine Nummern!

Bei der Veräußerung oder Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen, die von der das Bundesschuldbuch führenden Stelle oder einer Landesschuldenverwaltung verwahrt oder verwaltet werden können, bemisst sich der Steuerabzug nach den bis zum 31. Dezember 1993 geltenden Vorschriften, wenn die Wertpapier- und Kapitalforderungen vor dem 1. Januar 1994 emittiert worden sind; dies gilt nicht für besonders in Rechnung gestellte Stückzinsen.

Relevanz zur Frage?

Resi1993 
Fragesteller
 06.12.2018, 00:04

Ich verdiene da im Jahr vielleicht 700-800 € dazu. Habe damit vor paar Monaten erst angefangen und habe erst 4-5 Aufträge ausgeübt und dadurch nicht mal 200 € verdient.

xxfistexx  06.12.2018, 00:09
@Resi1993

ich weiß das du im jahr nicht über die knappen 10k kommen wirst. also mache dir da mal primär keine gedanken. Aber wir wissen beide auch, das wir niemals von weniger als 900 pro monat leben können wenn wir nicht bei unseren eltern wohnten oder mehr einkommen hätten.

du musst dir mal ans herz greifen und dein jahreseinkommen addieren. kommst du über den freibetrag, solltest du einen steuerberater konsultieren. Eine steuernachzahlung + sanktion ist fies, das sollte vermieden werden.

wenn du aber noch bei deinen eltern wohnst und dich da einfach nur kreativ um ein nices taschengeld bereicherst, dann ist da nix kritisch. :)

Resi1993 
Fragesteller
 06.12.2018, 00:14
@xxfistexx

Ich gehe in Vollzeit arbeiten und komme durch den Job alleine über den Freibetrag :D Die Testkäufe mache ich nur so nebenbei wenn ich gerade Zeit dazu habe.

Dann muss ich wohl mal bei der Steuerberaterin nachfragen weil die gab mir im Sommer als Antwort, das sehen wir uns nächstes Jahr an wenn es um die Steuerklärung für 2018 geht.

xxfistexx  06.12.2018, 00:22
@Resi1993

gut okay - wenn du AN bist, dann solltest du auch meldung machen, denn dann kommst du auf jeden fall über die grenze. Dann war deine Intuition total richtig und berechtigt. Dann seht ihr euch wohl bald mal auf ein sodawasser ^^

ich ging davon aus, du würdest das nur als hobby machen und wärst nicht selbstständiger AN

§ 15 Abs. 2 EStG.

§ 14 GewO.

Du darfst überhaupt kein Geld verdienen ohne dass das Finanzamt davon zu erfahren hat.

Woher ich das weiß:Hobby
xxfistexx  06.12.2018, 00:06

wenn deine oma dir 5 mark gibt, weil du versehentlich von innen UND außen ihre fensterscheiben geputzt hat, dann ist das erste das du also machst (..) zum Finanzamt spazieren und denen die 5 Mark melden..?

kevin1905  06.12.2018, 00:51
@xxfistexx
  1. Meine Oma ist tot
  2. Mit DM lass ich mich sicher nicht bezahlen
  3. Das ist eine Zuwendung für eine Gefälligkeitshandlung die einmalig erfolgt. Diese ist nicht gewerblich.

Der Fragesteller tut dies aber regelmäßig und verfolgt ein Gewinnerzielungsinteresse, daher steht die Tatsache der Gewerblichkeit seines Handelns nicht zur Debatte.

Einkünfte aus Leistungen kommen tatsächlich mit einer Freigrenze daher. Diese beträgt aber auf das Jahr gesehen nur 255,- €.

Und das Unterschreiten dieser befreit auch nicht von der Meldepflicht. Das FA kann schließlich nicht riechen ob die Grenze überschritten wurde oder nicht.

Zumal es auch dumm wäre hier nicht selbst aktiv zu werden, denn die Auftraggeber buchen die Kosten für den Fragesteller schließlich als Betriebsausgaben und spätestens bei einer Prüfung fällt auf, dass diesen Ausgaben beim Fragesteller nicht als Einnahmen angegeben wurden. Dann wird auch dort geprüft.

Du demonstrierst gefährliches Halbwissen.

xxfistexx  06.12.2018, 00:59
@kevin1905

das mit deiner oma tut mir wirklich leid, ich wollte da keinen wunden punkt mit treffen oder so. Das war einfach nur eine metapha. Ich gebe dir recht, der fragesteller hat jedoch schon vor deinem kommentar, aufgeklärt das er ebenfalls AN ist und stark über die freigrenze tendiert.Sicherlich hast du dir den kommentar nur noch nicht durch gelesen.

Danke das du das noch einmal deutlich klar gestellt hast.