Teilvermietung Eigentumswohnung welcher Vertrag?

8 Antworten

Er ist Dein Mieter und am besten gehst Du zum Verein Haus & Grund und fragst dort nach einem Vertrag für Untervermietung. Bei dem Verein bekommst Du im Übrigen viel Rat in allen Fragen rund um Wohneigentum und Vermietung. Die können Dir dort auch sagen, wo Probleme entstehen könnten, an die Du jetzt vielleicht noch gar nicht denkst, aber die man vorab regeln könnte.

Du denkst viel zu kompliziert. Das Gesetz kennt keine Untervermietung. Vom Mietrecht her ist es egal um mal als Eigentümer vermietet oder als Hauptmieter.

Es gibt von daher nur eine Art von Vertrag, nämlich einen Mietvertrag.

Wichtig ist nur, dass ihr alles Relevante hinein schreibt. Also beispielsweise die Mietsache, die 2 Zimmer, plus Mitbenutzung bestimmter Zimmer Bad, Küche etc., die Nebenkosten. Und die Pflichten zu vereinbaren hinsichtlich Putzen etc. Schließlich kann man auch noch weitere Dinge vereinbaren wie Beteiligung für den Haushaltsstrom, Internet usw,

uni1234  29.05.2019, 07:28

In § 540 BGB ist die Untervermietung sogar ausdrücklich erwähnt

DerCaveman  29.05.2019, 07:36
@uni1234

Bin ich bloed oder findet sich das Wort "Untervermietung" tatsaechlich nicht in dem von dir genannten Paragrafen?

Renick  29.05.2019, 07:36
@uni1234

Das bezieht sich nur auf die benötigte Erlaubnis. Hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung, um die es ja hier geht, hat dieser Paragraph keine Relevanz. Ganz davon abgesehen, dass wir hier ja über eine Eigentumswohnung reden, bei der man keine Erlaubnis braucht.

Renick  29.05.2019, 07:38
@DerCaveman

"weiter vermieten" ist es dort genannt, was ja von der Bedeutung das selbe ist.

Aber das ist jetzt offtopic. Darum geht es für die Frage gar nicht.

uni1234  29.05.2019, 07:52
@Renick

Ging auch nur darum, dass das Gesetz nach deiner Antwort die Untervermietung nicht kenne

Es ist völlig egal, wie ihr das Ding nennt. Wenn du ihm aber einen Namen geben möchtest, dann wäre es natürlich ein Mietvertrag. Allerdings sollte der Mietvertrag im Idealfall viele Elemente eines Untermietvertrags enthalten, z.B. Mitbenutzung von Küche und Bad.

Wenn du dir unsicher bist was in dem Vertrag sollte, dann kannst du natürlich noch mal nachfragen.

Du machst dir nicht zu viele Gedanken.

Du machst dir zu wenig Gedanken bzw. hast dir zu wenig Gedanken gemacht.

Miete o.k. - was ist mit Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, Hausmeister usw.

Hast du mit der Hausverwaltung schon gesprochen, ob das überhaupt in Ordnung geht.

Wenn ja und du hast das o.k., dann frage dort nach, was für einen Mietvertrag du am besten nimmst.

Nebenbei bemerkt - mich geht es nichts an - würde ich so etwas nicht machen, denn meistens geht so etwas schief.

Renick  29.05.2019, 07:24
Hast du mit der Hausverwaltung schon gesprochen, ob das überhaupt in Ordnung geht.

Nicht erforderlich bei einer Eigentumswohnung.

Da denke ich eigentlich an Untervermietung, aber da müsste ich dann ja auch wieder als Hauptmieter einen Mietvertrag haben.

In dem Fall ist es dann ein stinknormaler Mietvertrag.

Solche einfachen Mustermietverträge findest Du in jedem normalen Schreibwarenladen oder auch im Internet.