TÄTIGKEITSSCHLÜSSEL IN MELDEBESCHEINIGUNG ZUR SOZIALVERSICHERUNG
Hallo und einen schönen Sonntag,
ich hätte folgende Frage:
Ein Arbeiter, der schon seit 10 Jahren im gleichen Betrieb die gleiche Arbeit macht, hat während seiner Betriebsangehörigkeit verschiedene Tätigkeitsschlüssel in seiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung stehen.
Wo kann man sich diese Tätikeitsschlüssel Nummern umschlüsseln, oder wer kann folgende Nummern entschlüsseln:
1.)Nummer: 31144
2.) Nummer:62935
3.)Nummer: 262933311
Haben diese Nummern einen möglichen Einfluss auf spätere Leistungen und Bezüge?
Liebe Grüße
Betti
4 Antworten
Hallo, eine genauere Aufschlüsselung der Zahlen kann ich Dir derzeit noch nicht geben, werde versuchen dies in den nächsten Tagen nachzureichen, sofern hier keiner eine nachvolziehbare Antwort gibt. Oftmals hat es auch mit internen Stellenumschreibungen zu tun.
Eines kann ich Dir aber bereits heute schon mit absoluter Sicherheit sagen: Diese Schlüsselzahlen habe keinen Einfluss auf eine später zu erhaltene Leistung, weder in der Kranken, noch beim AlG noch in der GRV. In all diesen Versicherungsträgern gilt die Höhe des Bezuges von Lohn als die Bemessungshöhe, woraus sich die Leistungsansprüche ergeben.
Die Höhe der gesetzlichen Altersrente hängt von den erworbenen Entgeltpunkten und dem dann gültigen Rentenbarwert ab. Dieser liegt, in den alten bundesländern, zur zeit bei 27,47 € pro entgeltpunkt.
Man bekommt genau 1 Entgeltpunkt im Jahr, wenn man genauso viel verdient hat, wie der Durchschnittsverdiener (ca. 32.000,- €).
Geht man vor der Regelaltersgrenze, gibt es Strafabschläge von 0,3% pro Monat
Maßgebend für die Rente ist die Höhe des Verdienstes. Die Nummern sind sicherlich in irgendeinem Katalog der Arbeitgeber wiederzufinden, das solle er mal den AG fragen was dahintersteckt. Auf die Höhe der rente haben sie keinen Einfluß. Mfg
Hallo Betti,
zu 1. = Ingenieur/in - Siedlungswasserwirtschaft
zu 2. = keine Antwort gefunden
zu 3. = 26293 = Kabelmeister/in ; 3 = Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss ; 3 = Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss ; 1= kein Leiharbeiter ; 1=unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
Gruß Holger