Subsidiaritätsprinzip am Beispiel des BAfÖG?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na ja, solange Kohle da ist, muss man halt selber zahlen (Eltern), wenn nicht kann man Bafoeg beantragen und bekommt Kohle von der Solidargemeinschaft. (oder falls man Stipendiat ist, von einer Stiftung) und kann dann auch als Kind armer Eltern studieren. Alles im Sinne der Chancengerechtigkeit.