Subordination im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag
Hallo :-)
Ich sitz gerade an meinen Personalwirtschaftsfragen.. aber bei der Frage häng ich fest "Erläutern Sie den Begriff "Subordination" im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag!?"
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte...
Danke schön..
3 Antworten
Noch vor 20 Jahren gab es in Personalbeurteilungen häufig den Ausdruck "Insubordination", damit war gemeint, daß ein Mitarbeiter schwer zu führen war, Anweisungen nicht befolgte, gegen die Haus- oder Betriebsordung verstieß, etc.
"Subordination" bedeutet ursprünglich "einer Order Folge leisten " und kommt aus dem militärischen Bereich, heute wird es ( wegen dem alt-hierarchischen Beiklang) eigentlich nur noch dort verwendet.
In Arbeitsverträgen verwendet man heute "angegliedert " oder "zugeordnet"
Übersetzt "Unterordnung"! Gemeint ist wohl, dass ein Mitarbeiter sich den breuflichen Anordnungen eines Vorgesetzten zu fügen hat. Ein Begriff der Hierarchie.
Danke schön für die Antwort :-) Das Subordination Unterordnung bedeutet.. wusste ich .. aber den Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag hab ich nicht so richtig verstanden.. Nochmal Danke :-)
Es handelt sich offensichtlich um die hierarchische Eingliederung der Position; z.B. Der Stelleninhaber berichtet an ... oder untersteht dem Fachbereichsleiter .... oder ist in der Abteilung ... tätig.
danke :-)