Subordination im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag

3 Antworten

Noch vor 20 Jahren gab es in Personalbeurteilungen häufig den Ausdruck "Insubordination", damit war gemeint, daß ein Mitarbeiter schwer zu führen war, Anweisungen nicht befolgte, gegen die Haus- oder Betriebsordung verstieß, etc.

"Subordination" bedeutet ursprünglich "einer Order Folge leisten " und kommt aus dem militärischen Bereich, heute wird es ( wegen dem alt-hierarchischen Beiklang) eigentlich nur noch dort verwendet.

In Arbeitsverträgen verwendet man heute "angegliedert " oder "zugeordnet"

Übersetzt "Unterordnung"! Gemeint ist wohl, dass ein Mitarbeiter sich den breuflichen Anordnungen eines Vorgesetzten zu fügen hat. Ein Begriff der Hierarchie.

kagamadi 
Fragesteller
 11.12.2011, 19:01

Danke schön für die Antwort :-) Das Subordination Unterordnung bedeutet.. wusste ich .. aber den Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag hab ich nicht so richtig verstanden.. Nochmal Danke :-)

Es handelt sich offensichtlich um die hierarchische Eingliederung der Position; z.B. Der Stelleninhaber berichtet an ... oder untersteht dem Fachbereichsleiter .... oder ist in der Abteilung ... tätig.

kagamadi 
Fragesteller
 12.12.2011, 18:21

danke :-)