Studium ablehnungsbescheid trotzdem Unterhalt?

3 Antworten

Nein. wenn Du nicht studierst - aus welchem Grund auch immer - und keine andere Ausbildung machst, hast Du keinen Unterhaltsanspruch. Vielmehr musst Du Dir Deinen Lebensunterhalt dann selber verdienen. Der Unterhaltsanspruch entsteht erst dann wieder, wenn Du ein Studium tatsächlich beginnst.

Wenn du keinen Studienplatz bekommst, wirst du ja sicher jobben oder eine Ausbildung machen. Nach deinem Verdienst richtet sich dein Unterhaltsanspruch.

Wenn du volljährig bist, ist dir auch zuzumuten, bis zum Studienbeginn zu arbeiten. Das dabei erzielte Einkommen ist auf deinen Unterhaltsanspruch anzurechnen.