Studium ablehnungsbescheid trotzdem Unterhalt?
Hallo, Habe eine wichtige Frage da ich vermutlich bald ein Studium antreten möchte. Wenn ich mich für verschiedene Studiengänge bewerbe aber einen ablehnungsbescheid bekomme also nicht angenommen wurde. Bekomme ich dann weiterhin Unterhalt wenn ich den ablehungsbescheid vorlegen kann? Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Nein. wenn Du nicht studierst - aus welchem Grund auch immer - und keine andere Ausbildung machst, hast Du keinen Unterhaltsanspruch. Vielmehr musst Du Dir Deinen Lebensunterhalt dann selber verdienen. Der Unterhaltsanspruch entsteht erst dann wieder, wenn Du ein Studium tatsächlich beginnst.
Wenn du keinen Studienplatz bekommst, wirst du ja sicher jobben oder eine Ausbildung machen. Nach deinem Verdienst richtet sich dein Unterhaltsanspruch.
Wenn du volljährig bist, ist dir auch zuzumuten, bis zum Studienbeginn zu arbeiten. Das dabei erzielte Einkommen ist auf deinen Unterhaltsanspruch anzurechnen.