Strom abgestellt?kann meine Freundin auf den Zähler einen neuen Vertrag machen damit der Strom wieder läuft und ich natürlich die schulde weiter abzahle?

2 Antworten

Theoretisch möglich. Wenn Dein aktueller Anbieter aber vermutet, dass die Anmeldung eine Gefälligkeit ist und es keinen Umzug gab, kann er es verhindern.

Würde natürlich in der Theorie funktionieren. Deine Freundin hat mit deinen Schulden erst mal nichts zu tun.

In der Praxis würde man da allerdings einen anderen Anbieter auswählen. Der aktuelle Anbieter, der den Strom abgestellt hat, wird sich versuchen zu wehren (auch wenn er das nur bedingt darf).

Davon abgesehen: Wenn du den neuen Abtrag bezahlen könntest und parallel eine vernünftige Ratenzahlung einhältst, muss dir der Strom wieder angestellt werden. Du hast gesetzlichen Anspruch darauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Indianer66  14.10.2018, 04:43

Ich denke, dass sich auch die Stromanbieter unter einander austauschen über Säumniszahler, so wie es auch die VS tun ( Schwarze Liste ). Selbst wenn es über die Freundin läuft, die Wohnung ist die Gleiche und bin der Ansicht das es auffallen wird.

mepeisen  14.10.2018, 10:11
@Indianer66
Ich denke, dass sich auch die Stromanbieter unter einander austauschen über Säumniszahler, so wie es auch die VS tun ( Schwarze Liste )

So etwas wäre aber streng genommen schlichtweg verboten. Viel wahrscheinlicher ist es, dass andere Anbieter aufgrund von schlechter Bonität (Schufa) abgeschreckt sind. Wenn die Freundin aber erst mal keine Schulden hat, wäre da auch keine Information verfügbar.

Selbst wenn es über die Freundin läuft, die Wohnung ist die Gleiche und bin der Ansicht das es auffallen wird.

Wie gesagt: Das mag sein. Aber man kann die Belieferung der Freundin trotzdem durchaus erzwingen.

EinGast99  14.10.2018, 07:51

Ratenzahlung einhältst, muss dir der Strom wieder angestellt werden. Du hast gesetzlichen Anspruch darauf.

Ratenzahlung sind Kulanzleistungen und es besteht kein Rechtsanspruch.

Zumal vor einer Sperrung gen6g Möglichkeiten gibt seinen Zahlubgswillen zu zeigen. Nach einer Sperrung wird i. d. R. keine Ratenzahlung akzeptiert.

mepeisen  14.10.2018, 10:23
@EinGast99
Ratenzahlung sind Kulanzleistungen und es besteht kein Rechtsanspruch.

Das ist in dieser Branche leider Unsinn. Man lese hierzu die Gesetze. Namentlich die StromGVV.

Zumal vor einer Sperrung gen6g Möglichkeiten gibt seinen Zahlubgswillen zu zeigen. Nach einer Sperrung wird i. d. R. keine Ratenzahlung akzeptiert.

Gerichte sehen das mitunter anders. Insbesondere bei Grundversorgern oder jenen, die die StromGVV in ihrem Vertragswerk referenzieren. Zwar war das Anrecht auf Ratenzahlung früher mal in den StromGVV direkt enthalten

Auch sind sich Gerichte einig, dass es Anbieter A bzw. Netzbetreiber B verboten ist, eine Sperre aufrecht zu erhalten, wenn man einen neuen Vertrag mit Anbieter C anschließt. Dies wäre nämlich ein Grundrechtsverstoß (Privatautonomie).

Ansonsten zitiere ich mal das Wesentliche aus §19 StromGVV, aus dem Gerichte das Anrecht auf angemessene Ratenzahlung ohne Stromsperre herauslesen:

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.[…]Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat
EinGast99  14.10.2018, 17:16
@mepeisen

Ich les den entsprechenden Paragraphen anders und leg ihn anders aus.

Vor allem u.a. Anbetracht dass der Grundversorger nach Paragraph 20 StrommGVV sogar Grundversorgungsverträge kündigen kann und macht.

Im Übrigen kann der Anbieter die Kündigung durch "einzug neumieter" ablehnen, wenn nachweislich der säumige Mieter noch in der Wohnung lebt.

mepeisen  14.10.2018, 19:51
@EinGast99
Ich les den entsprechenden Paragraphen anders und leg ihn anders aus.

Das ist leider dein persönliches Problem. Oder anders ausgedrückt: Es kommt nicht auf dich und deine Meinung an, sondern auf die gängige Rechtsprechung bzw. die Meinung der Gerichte. Davon abgesehen könnte man aber auch die Gesetzesbegründung nachschlagen, denn da steht letztendlich auch drin, was der Gesetzgeber sich bei der Formulierung gedacht hat.

Vor allem u.a. Anbetracht dass der Grundversorger nach Paragraph 20 StrommGVV sogar Grundversorgungsverträge kündigen kann und macht.

Absatz 1, Satz 2 hast du wohl komplett ignoriert?

Im Übrigen kann der Anbieter die Kündigung durch "einzug neumieter" ablehnen, wenn nachweislich der säumige Mieter noch in der Wohnung lebt.

Wo hast du denn diese (falsche) Info her?

EinGast99  14.10.2018, 21:00
@mepeisen

Tschuldigung .... stimmt meine Äußerung sind falsch

... wie gut das es die meisten Anbieter wie ich sehe. Im Übrigen ein Gerichtsverfahren dauert!

mepeisen  15.10.2018, 15:02
@EinGast99
wie gut das es die meisten Anbieter wie ich sehe

Auch das interessiert aus juristischer Sicht niemanden.

Im Übrigen ein Gerichtsverfahren dauert!

Eine einstweilige Verfügung ist verdammt schnell (also relativ gesehen) und auch für die Anbieter verdammt teuer.