Strafzettel mit Foto als Beweismittel zahlen?

6 Antworten

Immer wieder lustig zu beobachten, wie manche sich die Zulässigkeit von Beweismitteln zurechtbiegen wollen: Für die einen ist ein Vorwurf nur bewiesen, wenn es ein Foto gibt, andere würden die Dokumentation von Verstößen mit Bildern aus Datenschutzgründen oder was auch immer am liebsten generell verbieten. :-)

Ob vom falschparkenden Auto ein Foto gemacht wird oder nicht, ist irrelevant, im Zweifel gilt immer noch die Aussage des Vollzugsbediensteten, der in dieser Angelegenheit Zeuge ist. Ein Foto erleichtert nur die Beweisbarkeit des Verstoßes, es ist aber nicht zwingend notwendig. Daraus folgt aber nicht, dass die Aufnahme eines Fotos unzulässig ist, vielmehr ist das die gängige Praxis bei der Verfolgung von Falschparkern.

Mit deiner Behauptung würdest du übrigens sämtlichen Blitzern die Grundlage entziehen. Das hat sogar schon jemand mit einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG versucht, er hatte nur leider keinen Erfolg...

Bei Falschparkern werden immer Beweisfotos gemacht. Gerade deshalb um nachweisen zu können das derjenige auch wirklich dort geparkt hat. Bezahl die Strafe und gut.

Die sind meist zu zweit. Du müsstest einen Zeugen benennen können, dass Du nicht im Halteverbot geparkt hast.

Einspruch beim Verkehrsamt kannst Du Dir sparen, der bleibt ohne Resonanz.

Kannst du dich erinnern, dass du falsch geparkt hast? Ich an deiner Stelle würde das Beweisfoto anfordern lassen. Bei so was müsste doch eig. das Foto beiliegen, oder?

Wenn der Brief von der Behörde gekommen ist, dann kannst davon ausgehen, dass alles nach Gesetz ist. Da solltest du dann schon zahlen