Strafverfahren: Gericht verlangt Stellungnahme vom Jugendamt / Wofür soll das gut sein? Kann sich das auch negativ auswirken?
Es geht um ein Strafverfahren. Die vorgeworfene Straftat soll sich mit 18 ereignet haben und deshalb wird auch das Jugendamt eingeschaltet. Bis 21 bekommt man Jugendgerichtshilfe.
jetzt ist es so, dass das Gericht eine Stellungnahme vom Jugendamt möchte und das Jugendamt eine sogenannte Gerichtshilfe bietet. Wofür soll das gut sein? Kann sich die Meinung vom Jugendamt auch negativ auswirken?
7 Antworten
Meistens wirkt sich eine Stellungnahme des Jugendamtes positiv aus.
Das habe ich auch schon gemacht. Man geht zu den Eltern und dem Jugendlichen nach Hause und redet mit ihnen über den Vorfall und andere Sachen, ganz sachlich und unkompliziert. Man macht sich ein Bild über die Verhältnisse, über die Jugendlichen und deren Umfeld.
Danach beurteilt man diese Eindrücke und bringt sie dem Richter näher. Diese Eindrücke sollen eher zur Entlastung, als zur Belastung dienen.
es geht wohl eher darum, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll
Dieses Vorgehen ist normal bei Jugendgerichtssachen. Die Jugendgerichtshilfe kommt vom Jugendamt. Alles weitere erklärt dir eben diese.
Je reflektierter du rüberkommst und je besser du mit der Jugendgerichtshilfe kommunizierst (Gespräche nicht verweigern, nicht pampig sein etc.) desto besser für dich. Über die Tat mußt du aber nicht sprechen.
Hier kannst du dich ein bisschen schlaulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtshilfe#Aufgaben_der_Jugendgerichtshilfe
Wahrscheinlich will das Gericht wissen, ob bei dir noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist.
Wenn das Erwachsenenstrafrecht für dich gilt, dann wäre es für dich nachteilig.
Nein, eigentlich nicht, Jugengerichtshilfe und Jugendamt arbeiten ja Hand in Hand und unterstützen im Strafverfahren die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. (§ 38 Jugendgerichtsgesetz). Die Vertreter bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Wenn Du da mitwirkst kann sich das eigentlich nur positiv auswirken.