Stinkefinger nach Nötigung/Hupen im Straßenverkehr
Hallo zusammen,
heute ist mir folgendes passiert:
Ich musste auf einer zweispurigen Straße anhalten, weil ein Müllfahrzeug in eine Einfahrt rangierte. Der hinter mit wartende Autofahrer verlor als bald die Geduld und hupte mich an. Ich war darüber so verärgert, das mir dummerweise mein Stinkefinger ausrutschte und ich Diesen zeigte. Ich weiß nicht, ob mein Hintermann einen Zeugen dabei gehabt hat.
Was wird mir jetzt passieren??? Bin irgendwie verunsicht, aber ich wollte halt nur Rücksicht auf das Müllfahrzeug nehmen und hab mich über den Hintermann richtig geärgert.
Grüße feifex
10 Antworten
...also wenn er dich angehupt hat (auch noch in einer geschlossenen Ortschaft) ist das Nötigung...wie sagt man so schön? - wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein :)...ich würd mich da nicht verrückt machen, wird nix passieren...
ja gehupt hat er, deswegen hab ich mich ja so geärgert...
...es ist nicht nur nötigung, es ist sogar strafbar innerhalb einer geschlossenen ortschaft...
@ Lindwurm77:
Hupen ist keine Nötigung, und Hupen ist auch nicht strafbar denn dann würde es sich um eine Straftat handeln - das ist nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.
@Lindwurm, hier mal eine Lektüre, damit du siehst, WAS Nötigung denn ist^^:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Und fürs Hupen käme allenfalls das in Frage:
TBNR 116100: Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere ►10 € Verwarngeld.
Na evtl. gäbs ja dann mehr, wenn der so ne Hupe hätte deren Schalldruck das Wasser aus dem nächsten Gulli haut und die Fußgänger duscht. XD
Ich hab auch schön öfters den Mittelfinger benutzt als mir Leute die Vorfahrt genommen haben oder sich aufgrund von lapalien extremst aufgeregt haben. Bis heute noch nix passiert.
an deiner Selle würde ich mir da keine großen Sorgen machen. Das ist doch eine alltägliche Situation. Da ist mit hoher wahrscheinlichkeit nicht mit einer weiteren reaktion des hintermanns zu rechnen
Wenn ich jemanden anzeigen will, sagt die Bulisei immer zu mir, ich brauche noch einen Zeugen; wenn ich den nicht habe, kann ich nichts machen! Also, brauchst du nichts zu befürchten. Du kannst einfach das Gegenteil behaupten! :-) Du kannst ihn aber auch wegen 'Nötigung' anzeigen, da er ja gehupt hat! :-)) Und der Typ hat bestimmt keine Lust, seine wertvolle Zeit auf einem Polizeirevier zu verschwenden!
Na Nötigung wars sicher keine. ;)
Was hier wieder so alles zur Straftat erhoben wird...
hihi, ich glaub du machst dir einfach zu viele Gedanken, was soll denn schon passieren?
danke! ;-)
Also einfaches Hupen ist sicher noch keine Nötigung. ;)