Stimmt es, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nur entweder Alkohol oder Drogentest machen darf solange kein weiterer Verdacht besteht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die einzigen Dinge die du tun musst, wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle macht sind:

  1. Anhalten und Aussteigen
  2. Führerschein/Fahrzeugpapiere vorzeigen
  3. Angaben zur Person machen (quasi das was auf deinem Ausweis steht)
  4. Den vorschriftsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überprüfen lassen (HU-Plakette, Warndreieck, Verbandskasten etc.)

Alle weiteren Angaben, Tests, Durchsuchungen etc. erfolgen auf freiwilliger Basis. Das heißt du kannst all das verweigern und musst das sogar auch wenn du es nicht willst, denn Schweigen wird als Zustimmung zur Maßnahme gewertet.
Alle Fragen die nicht zu den 4 oben genannten Punkten gestellt werden kann man trocken mit einem "Ich möchte mich dazu nicht äußern" beantworten, ohne dass das später rechtliche Konsequenzen hat.
Viele glauben sich irgendwie rausreden zu können, doch diese Annahme ist falsch, denn: Alles was einem später vor Gericht helfen kann, kann man dann immer noch sagen.

Auch auf Smalltalk etc. muss man nicht eingehen. Oft versuchen Polizisten so doch noch das ein oder andere raus zubekommen.
Auch das Fahrzeug betreten, den Kofferraum öffnen oder gar durchsuchen dürfen die Polizisten ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss nicht, demnach passiert auch das ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Mit einem richterlichen Beschluss kannst du auch zu Alkohol-und Drogentests gezwungen werden.

Verweigert man Alkohol- oder Drogentests kommen häufig Antworten wie "Dann nehmen wir sie mit aufs Revier". Diese zielen auf die Gutgläubigkeit und Unwissenheit der Menschen ab, denn auch das erfolgt freiwillig, wird aber gerne so formuliert, dass es klingt als hätte man keine andere Möglichkeit aber auch das kann man ohne Konsequenzen verweigern.


Ausnahmen von dem oben gesagten bestehen lediglich wenn "Gefahr im Verzug" ist.

VegasEditing  09.03.2017, 15:12

PS: Hast du kein Alkohol getrunken würde ich den Test auf jeden Fall machen, denn damit ist die Kontrolle dann meist beendet. Drogenschnelltests können auch positiv ausfallen wenn man noch nie etwas mit Drogen zu tun hatte. Zwar stellt der späteren Bluttest alles wieder richtig, aber es ist ein hoher Zeitaufwand damit verbunden und man darf keine Angst vor Nadeln haben. Drogenschnelltests würde ich persönlich immer verweigern, egal ob mit Substanzen im Körper oder ohne.

Demonite 
Fragesteller
 10.03.2017, 07:42

Ein Freund von mir der noch nie in seinen Leben Drogen genommen hat hat einen drogentest bei kontrolle gemacht und hatte Meth und speed positiv

Atemalkohol bzw. Drogenschnelltests sind immer Freiwillig .

Diese kannst du verweigern . Ich frage mich nur wieso man die verweigern sollte , das Prozedere danach dauert 100 mal länger .

 Auf den Satz " Dann nehmen wir sie mit auf das Revier "  

kann man beruhigt sagen , nein, freiwillig geh ich da nicht hin ! da war ich erst letztens und mir gefällt es dort nicht .

Der Satz " dann ........" ist nur eine Polizeiliche Maßnahme der du nicht freiwillig folgen musst .

Folgen musst du nur wenn dir die vorläufige Festnahme ausgesprochen wird . Dazu muss ein begründeter tatverdacht (anfangsverdacht ) der Trunkenheitsfahrt bestehen .

Allerdings , Tabak auf dem Schalthebel oder leere Bierflaschen und dein verhalten  ergeben schon diesen Anfangsverdacht .

Ich rede davon, dass mir evt ein Tag vor dem Fahren jemand Gras ins Wurschtbrot mischen wird.

Mit dem solltest du schon mal ein ernstes Wörtchen reden :-)

Denn die Polizei meldet nahezu jeden verdacht des Drogenkonsums der Fahrerlaubnisbehörde . Und die finden das mit dem Wurstbrot bestimmt nicht so lustig .

auf die Wache dürfen sie dich nur nehmen wenn sie eindeutige Hinweise haben. Sie müssen dann den Staatsanwalt anrufen und das okay von ihm bekommen.

Sie dürfen! Ansonsten mit aufs Revier und Bluttest, auch unter Zwang bei weigerung


Sie dürfen beides machen. Verweigerst du nehmen mit und machen eine Blutabnahme. Der Beschluss vom Richter ist hierbei in wenigen Minuten durch.