Steuerfrage: Mobiler Telearbeitsplatz und Entfernungspauschale für Firmenwagen

7 Antworten

Hallo, ich teile hier die Auffassung, dass die realen Fahrten zum Betrieb in Ansatz zu bringen sind. Werden diese allerdings durch Kundenbesuche nicht direkt gemacht, so sind m.E. alle Fahrten als normale Dienstreisen zu betrachten - Die Entfernungspauschale entfällt.

Du nutzt einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeitsstätte oder auch privat?

Wenn du den Wagen privat nutzen kannst, wird 1% des Listenpreises versteuert und versichert unabhängig davon, wo du wann wie oft hinfährst.

Bei der Kilometerpauschale kannst du doch nur die tatsächlich gefahreren Kilometer ansetzen. Außerdem bekommst du die Entfernungspauschale vom Finanzamt angerechnet bzw. Ausgezahlt und musst sieseber nichtzahlen. Anders ist es mit der Privatnutzung des Dienstwagens. Die Private Nutzung musst du als "geldwerten Vorteil" versteuern. Bei deiner Kombination kommt es vor allem auf die Vertragsgestaltung an. Welche Kosten sntstehen dir durch nutzung des Dienstwagens.

DH

versteh' nur Bahnhof!

Ab 2008 gilt, wenn du mehr als 48x zum Büro fährst, gilt das Büro nicht als Dienstreise, sondern als Arbeitsstätte, somit musst du dann 0,03% pro km mtl. versteuern.

Ich nutze den Wagen auch privat. Daher ist mir klar, dass ich die 1% vom Wagenwert (Privatnutzung) zahlen muss, aber was ist mit den 0,03% Entfernungspauschale. Eigentlich ist mein Arbeitsplatz "mehrheitlich zu Hause"...aber sieht es das Finanzamt auch so?

Die entfernungspauschale musst du eigentlich nach tatsächlich gefahrener Strecke berechnen. Also private Dienstwagennuzung ist das eine, wofür du steuern zahlen musst. Die Entfernungspauschale berechnest du davon getrennt. Also, ob du 30% oder 70% zuhause arbeitest, ist egal. Wenn du an 100 Tagen im Jahr zur Firma fährst, dann nimms du die Fahrstrecke minus 20 mal Anzahl der Tage, an denen du fährst.

@Indy72

Nicht das wir uns da Missverstehen: Es geht nicht darum, was ich beim Finanzamt in meiner Steuererklärung wiederholen kann, sondern es geht darum was ich jeden Monat an das Finanzamt bezahlen muss.

@VTWIN

1% vom Listenpreis Steuer und Versicherung.

@Lavendel53

OK, hast Du da vielleicht eine Referenz im Steuerrecht oder ähnliches, damit ich darauf verweisen kann?

@VTWIN

EStR und andere Gesetze stehen im Internet. Die 1% Neuwertbesteuerung bei privatgenutzem Dienstwagen musst du so oder so zahlen. Ob du das bei der Jahressteuererklärung machst oder in anderen vereinbarten Perioden... Sprich darüber mit deinem Sachbearbeiter beim FA.

@VTWIN

Leider nicht zu Hause. Hoffe, ich vergesse es nicht, versuche am Montag den Auszug auf diese Frage nachzureichen. Werde den Kommentar ergänzen.

@Indy72

In meiner Konstellation (Mobile Telearbeit / Entfernungspauschale) finde ich leider nichts im Internet. Generell ist mir die Firmenwagen besteuerung schon bekannt

@Indy72

ja das wär schön wenn Du Dich Montag noch mal meldest