Steuererstattung BAföG?

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Hallo,

es gilt das Zuflussprinzip.

Zuflussprinzip: Zur Ermittlung des Einkommens ist nicht wichtig, für welchen Zeitraum das Geld fließt. Entscheidend ist, ob Einkommen im BWZ vereinnahmt wird

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/einkommen.html