Steuererklärung: Lohn für Dezember?

6 Antworten

Gehören ins Folgejahr.

Bei der Einkommenssteuer gilt das Zuflussprinzip. Die Einkünfte werden in dem Zeitraum veranlagt, in dem sie zugeflossen sind.

Ausnahmen sind regelmäßige, gleichbleibende Zahlungen, wenn sie kurz vor oder nach dem Veranlagungszeitraum zugeflossen sind und sich auf den Veranlagungszeitraum beziehen. "Kurz" sind hier zehn Tage.

Das Gegenteil ist z.B. das Verursachungsprinzip. Das wird z.B. in der Sozialversicherung angewandt. Da werden die Bezüge dem Jahr zugeordnet, in dem sie verursacht wurden.

Ich würde an Deiner Stelle den Arbeitgeber bitten, mir eine Bestätigung für das Finanzamt zu geben, auf der steht, wieviel ich im Jahr 2011 als Arbeitslohn von ihm bekommen habe. Anhand dieser Bestätigung, die natürlich auch zur Einkommensteuer-Erklärung gelegt wird, ist es dann leicht, die richtige Angabe in das Formular einzutragen.

Der Lohn für Dezember gehört natürlich noch in die Steuererklärung, also musst du den auf jeden Fall noch abwarten, außerdem musst du noch auf die Unterlagen vom Arbeitgeber warten, wo die Jahreszahlen 2011 drauf angegeben sind.

Wenn der Lohn für Dezember ist, dann musst du ihn natürlich in der 2011er Steuererklärung mit angeben!

es geht bei der steuer immer umd den zeitpunkt der erwirkung... und das war in deinem fall ganz klar 2011