Steuererklärung Ausbildung Krankenschwester?
Hallo ihr,
ich habe eine komplizierte Frage vielleicht kann mir jemand helfen.
also ich werde meine Fahrtkosten absetzen. Aber es gibt eine Schule und drei Krankenhäuser aber ich war nur in der Schule und in einem KH bis jetzt.
Heißt es sind ja unterschiedlich Entfernungen außerdem habe ich Schule ja nur 5 Tage die Woche und im KH arbeite ich ja auch an Wochenende und Feiertag. Wie kann ich da was absetzen?
3 Antworten
3 KH?
Wenn Du in mehreren KH des selben ArbG ausgebildet wirst, dann muß ein KH die erste Tätigkeitsstätte sein - das kann sich aus dem Ausbildungsvertrag ergeben oder durch den ArbG festgelegt werden (Bescheinigung anfordern) - ansonsten wird das KH genommen, welches am nächsten an Deiner Wohnung liegt.
erste Tätigkeitsstätte = Entfernungspauschale = km * 0,30 € (nur Hinfahrt) oder tatsächlich bezahlter Fahrpreis für öffentliche Verkehrsmittel, wenn dieser teurer wäre als die Entfernungspauschale ausmacht.
Schule und andere 2 KH = Auswärtstätigkeit = km * 0,30 € (hin und zurück) oder tatsächlich bezahlter Fahrpreis für öffentliche Verkehrsmittel sowie für max. 3 Monate Verpflegungsmehrauswand (2019 = 12 €), wenn Du mehr als 8 Std. von Zuhause oder der ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist. Das kann sowohl für die Schule als auch für die anderen beiden KH in Anspruch genommen werden.
Wenn eine Unterbrechung von mehr 4 Wochen in der Schule oder in den beiden anderen KH vorliegt, beginnt eine neue 3-Monats-Periode und man kann erneut den Verpflegungsmehraufwand ansetzen.
Alles wirkt sich aber nur aus, wenn Du insgesamt mit den Werbungskosten über 1.000 € kommst.
Hallo Jacqi,
das Finanzamt räumt automatisch eine Pauschale für den Arbeitsweg von Berufstätigen ein, die du kaum überschreiten dürftest, wenn die Arbeitsorte nicht sehr weit entfernt sind. Du braucht wegen dieser Sache also wohl keine Steuererklärung zu machen.
Ich habe gerade mal nachgeschaut (Stand 2016): Der automatisch eingeräumte Betrag für Kosten zur Arbeitsstelle beträgt 1000 Euro im Jahr. Das enspricht etwa einer Entfernung von 16km für deine Arbeitsstellen. Wenn sie weiter entfernt sind, kannst du eine Steuererklärung machen. Geh dann gern einfach mal zu dem Finanzamt hin, die sind da nett. Sonst brauchst du gar keine zu machen, weil du keine anderen Posten hast, die du irgendwie geltend machen kannst. Also wie weit sind die Arbeitsstellen entfernt (unterstellt sind hier 220 Arbeitstage im Jahr mit solcher Anfahrt)?
Um welchen Zeitraum geht's denn? Der Grundfreibetrag für 2019 beträgt 9.168 Euro. 1.000 Euro beträgt der Werbungskostenpauschbetrag. Du musst also mehr als 10.168 verdient haben, damit sich Werbungskosten über 1.000 Euro überhaupt auswirken.
Hast Du denn Steuern bezahlt?
Also ich habe ab 1.8 Ausbildung angefangen davor habe ich halt normal gearbeitet und da ging halt was schier somit hatte ich 2 Monate in SK 6 bezahlt und das bei nur einem Job weswegen ich für dieses Jahr halt eine Steuererklärung machen muss und da habe ich mich gefragt ob es Sinn macht Fahrtkosten direkt mit anzugeben und einer aus meinem Kurs meinte halt ja
und jetzt in meiner Ausbildung zahle ich halt auch steuern
Ok. Also, wenn Deine Werbungskosten des ganzen Jahres mehr als 1.000 Euro betragen, dann rentiert es sich dann auch, sie anzugeben.
Vielen Dank für die Hilfe :)
Also sollte ich bei der Steuererklärung das einfach weg lassen?