Stellungnahme per email rechtsgültig?

5 Antworten

Sofern sich in den letzten 3-4 Jahren nichts geändert hat, ist eine E-Mail kein rechtsgültiges Dokument wie ein Post-Brief oder auch ein Fax.

Was geht, sind Mails über diese E-Post Sache, denn dort ist eindeutig zuzuordnen das die Mail von dem kommt, dem die Adresse gehört. Eine normale E-Mail ist viel zu unsicher.

NEIN... eine Stellungnahme per E-Mail ist NICHT Rechtsgültig !

Wie in dem Schreiben steht, habt ihr zwei Möglichkeiten Stellung zu nehmen und zwar:

  1. Mittels Niederschrift: das bedeutet ihr geht zum Wohnamt und tragt mündlich vor, was euch wichtig erscheint. Und eure Stellungnahme wird von jemanden Befugten schriftlich festgehalten (er schreibt das nieder, was ihr sagt, daher Niederschrift). Dies hat den Vorteil, dass der Schreiber gleich sofort nachfragen kann, wenn etwas unklar ist (in meinen Augen ist das die bessere Variante):

  2. Schriftlich: damit ist ein Brief (Kopie davon machen bitte nicht zu vergessen) gemeint, den ihr entweder per Post und ganz wichtig, per Einschreiben absenden könnt, oder beim Wohnamt abgeben (was euch schriftlich bestätigt wird).

Und diese beiden Möglichkeiten dienen unter anderem eurer Sicherheit, denn normale Postsendungen können verloren gehen, in die falschen Hände gelangen ... und Mals ... tja wer kennt das nicht ... können in den unendlichen Weiten des Netzes verschwinden ... oder einfach Fake sein.

sanchopancho00 
Fragesteller
 17.08.2012, 08:11

schade, hätte ich mir denken können. Schade auch, dass ich es schon getan habe. DIe Sachbearbeiterin hatte mir in dem Kontext auh geantwortet, aber nicht, dass das keine Gültigkeit hat, dafür stand es im aktuellen Schreiben, dass ich keine Stellung bezogen hätte. So ein PEch aber auch. Trotzdem danke.

Entdeckung  17.08.2012, 08:21
@sanchopancho00

Ja ... das ist eine Auslegungssache ... wenn du per E-Mail geantwortet hast, dann ist das im rechtlichen Sinne keine Stellungnahme.

Denn ... wie in dem Schreiben an euch steht: eine Stellungnahme hat entweder in Form einer Niederschrift oder - mit dem nicht genau definierten Begriff - "schriftlich" zu erfolgen.

Wobei ich dazu tendiere, dass dieses Vorgehen des Amtes anfechtbar wäre ... denn es kann nicht verlangt werden, dass ihr genau wisst, was unter "Schriftlich" zu verstehen ist. Aber, das ist eine andere Geschichte ... und sich als Normalbürger mit einem Amt anzulegen, von dem man etwas braucht ... ist bestimmt nicht "der Weisheit letzter Schluss" ...

Darum würde ich vorschlagen, zum Amt zu gehen ... Stellungnahme abgeben ... fertig.

Nein, solange es die De-Mail noch nicht gibt, ist eine Email kein rechtsgültiges Dokument. Da es einfach zu viele Möglichkeiten gibt, diese zu manipulieren oder gar zu fälschen.

Das De-Mail-Projekt wurde übrigens extra genau zu diesem Zweck erfunden. Korrespondenz auf digitalem Wege mit öffentlichen Institutionen.

Eine E-Mail erfüllt die geforderte Voraussetzung nicht. Es geht hier wohl in der Hauptsache darum ein Originalschreiben mit einer echten Unterschrift zu erhalten. E-Mails kann jeder, der Absender sowie der Empfänger, jederzeit verändern.

Hallo,

schriftlich mein da, einen normalen Brief, keine e-mail.