Stallarbeit gerchte Bezahlung?

5 Antworten

Wenn ich mir eine Dienstleistung kaufe gibt es 2 Möglichkeiten, entweder ich kann die gewünschte Tätigkeit nicht durchführen (Friseur, Heizungsinstallateur, Werkstatt) oder ich erkaufe mir damit Zeit die ich anders nutzen kann (Putzdienst). Wenn ich denjenigen nicht kenne werde ich für die Dienstleistung bezahlen.

Innerhalb der Familie oder zwischen guten Freunden lässt sich sowas meist Nicht-monetär ausgleichen. Wenn man sich ein Kind zulegt sollte man es rechtzeitig zur Selbstständigkeit erziehen und immer damit rechnen dass man hier Arbeiten zu erledigen hat. Das Kind dafür bezahlen zu lassen ist nicht sinnvoll, da das Taschengeld dafür nicht gedacht ist. Wenn das Kind die Dienstleistung der Eltern jedoch ausnutzt sollte man eine Regelung finden.

Heklamari  06.03.2018, 20:32

Gute idee: Opa mistet aus, enkelin putzt seine Schuhe im Gegenzug

Also das werden dann wohl Papa u. Opa entscheiden... meine Tochter (13) trägt 1x/Woche ein hiesiges Wochenblättchen aus, ist sie krank oder hat eine Schulaufgabe, übernehmen mein Mann o. ich das, sofern zeitlich möglich. Auch Oma & Opa waren schon mit von der Partie.

Keiner von uns verlangt dafür das Geld von dem Kind. Aber ist bei uns in der Familie auch nicht üblich, sondern man hilft sich wenn nötig, feddich.

Und finde ich auch völlig ok, dass “Frau Dr.“ & Co. die Mädels bezahlen, wenn sie diese zum Misten einspannen.

dummerharry 
Fragesteller
 06.03.2018, 16:54

der Opa möchte eigentlich nur wissen .... ob ihr die Arbeit den Preis wert ist den sie selber festgelegt hat....

Hjalti  06.03.2018, 17:03
@dummerharry

Ahso, jetzt versteh ich... ja, dann würde ich das als gerechtfertigt ansehen

Das eine ist ein familiäres Verhältnis. Das andere ein Geschäftliches. Als Elternteil hat man gewisse Rechte und Pflichten die man wahrnehmen muss. Dazu gehört jedoch nicht, dass man regelmäßig den Stall der Tochter ausmistet. Wenn diese Reiten will, muss sie sich meiner Ansicht nach selbst drum kümmern.

Wenn wir das jetzt mal mit einer Art Vertragsverhältnis vergleichen, so wäre die Aushilfe durch Opa und Opa des Mädchens eine Hilfe innerhalb der Familie und müsste somit auch nicht unbedingt von Ihr entlohnt werden.

Steht da nichts in der Satzung? :)

dummerharry 
Fragesteller
 06.03.2018, 16:26

ich werde es anregen