Sprinter, zugelassen als Lkw, ohne Fahrtenschreiber, für Privatperson...!?

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Alle Kraftfahrzeuge bis 7,5t auch Lkw mit Anhänger benötigen Kein EG Kontrollgerät, wenn die Fahrt ein nichtgewerbliche ist. Nur wenn Dein Fahrzeug über 7,5t zul. Gesamtgewicht hat, und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dann benötigst Du einen Fahrtenschreiber, unabhängig vom Verwendungszweck. Wobei da die Schaustelle, Land und Forstwirtschaft und die Milchtransporter und Wohnmobile sowie Fahrzeuge der Feuerwehren usw ausgenommen sind.

Wenn Du Dir nun so einen Sprinter zulegst, dann brauchst Du kein EG Kontrollgerät nachzurüsten und auch ein bereits verbauten nicht prüfen zu lassen oder zu bedienen, auch nicht wenn Du mit Anhänger fährst, solange die Fahrten privat sind.

Wenn Du sonntags oder feiertags zwischen 00:00 und 22:00 Uhr mit dem Sprinter (der eine Lkw Zulassung hat) fahren willst, darfst Du keinen Anhänger dranhängen, ausgenommen Anhänger zu Sportzwecken und Wohnwagen.

Das "Sonntagsfahrverbot" gilt für alle Lkw über 7,5t und für ALLE Anhänger hinter Lkw, egal ob es ein VW Caddy oder ein Sprinter oder ein großer Lkw ist.

Natürlich darfst Du auch als Privatperson ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung fahren - egal in welcher Größe! Beachte jedoch bitte, dass das Sonntagsfahrverbot für LKW's mit Anhänger auch für Privatleute gilt - unabhängig von der Größe ihres LKW's!

Zerberus63743 
Fragesteller
 08.08.2014, 20:48

... und wird´s steuerlich günstiger?

wenn du ihn nicht gewerblich nutzt kannst den auch als privatperson fahren ohne schreiber

Zerberus63743 
Fragesteller
 08.08.2014, 20:47

und steuerlich, wird´s da günstiger?

wollyuno  08.08.2014, 22:47
@Zerberus63743

wird nach gewicht versteuert als lkw,kostet gleich viel ob gewerbe oder privat

Der dritte Aspekt in der Runde: Es dürfen ausser Fahrer- und Beifahrersitz keine weiteren Sitzreihen montiert sein und auch keine Halterungen für Sitze und Si-Gurte vorhanden sein.