Sozialhilfe mit 18 ohne gearbeitet zu haben?

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Du mußt unterscheiden zwischen Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und den Grundsicherungsleistungen (SGB II, im Volksmund Hartz 4). Wenn Du zwischen 15 und 65 bist und arbeitsfähig kommen nur Grundsicherungsleistungen in Frage. Wenn Du aber unter 25 bist und Grundsicherungsleistungen willst, kann das Amt verlangen, dass Du wieder zu Hause einziehst. Ausnahmen gibt es nur, wenn zum Beispiel durch das Jugendamt bestätigt wird, dass aufgrund total zerrütteter Verhältnisse wie häusliche Gewalt das weitere Wohen zu Hause nicht mehr tragbar ist. Und das Amt wird Dich sofort in eine Maßnahme zuweisen und Dir Arbeitsvorschläge geben. Wenn Du das nicht machst, wird Dein Geld schneller als Du schauen kannst wieder gestrichen. Also ausziehen und nichts tun wird sehr schwer werden wenn Du dann auch noch Geld vom Staat möchtest.

Nein, würdest Du nicht, da Du eine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern bildest. d. h., diese müssten den Antrag stellen.

" Umzug von so genannten U25 („Jugendlichen“, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Wer in diese Gruppe fällt und noch bei seinen Eltern wohnt, darf grundsätzlich nicht ausziehen. Sollten Sie sich dennoch für einen Auszug ohne wichtigen Grund entscheiden, so erhalten sie lediglich 80 Prozent des Hartz IV Regelsatzes, mehr nicht. Die Kosten der Unterkunft werden nicht übernommen. Wichtige Gründe für einen Umzug wären die unter Punkt 3. genannten, sowie Zerwürfnis mit den Eltern (dokumentiert durch z.B. Polizei, Jugendamt, Familienhilfe). Schwangerschaft, Aufnahme einer Ausbildung Ehe, Partnerschaft. Wird einem Umzug zugestimmt, so ist die Erstausstattung (§ 24 SGB II) für die gesamte Wohnung zu beantragen. Dazu gehören alle Haushaltsgeräte, vom Wasserkocher bis zur Waschmaschine ebenso, wie Geschirr, Besteck, Kochtöpfe, Pfannen, Handtücher, Wäsche, Bekleidung, Lampen, Vorhänge, Schränke, Tisch Stühle, Bett etc. Also die Liste für den Erstausstattungsantrag so detailliert wie möglich erstellen. Die Bedürftigkeit wird vor Ort geprüft!"

http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.php

Man kann auch schon vorher Hartz 4 beziehen,nicht erst ab 18 Jahren! Wenn die Eltern deinen Grundbedarf nicht decken können,hast du Anspruch auf Leistungen.

Sozialhilfe unterliegt anderen Kriterien.

Für dich wäre AlG 2 (Hartz IV) über das JobCenter zu beantragen. Ob du einen Anspruch hast, liegt dann daran, ob du arbeitsfähig bist, UND BEDÜRFTIG. In erster Linie sind bis zu deinem 25. Lebensjahr deine Eltern für dich zuständig.

Gut das die Frage hier auftaucht, denn jemand aus meiner Famile hat genau diese Denkweise. Er glaubt er würde nach der Schule H4 bekommen weil er keine Lust hat zu arbeiten. Liegt an schlechten Vorbildern usw. Ich hoffe er wird es nicht kriegen!