Soll ich ohne offizielle Vermessung einen kleinen Teil meines Grundstückes abgeben?

7 Antworten

Wenn ihr Euch einig seid und das ist bei einer guten Nachbarschaft möglich, muss es keinen Ärger geben. Es wird aber mit Sicherheit nicht billig da jede Veräußerung eines Grundstückes über einen Notar gehen muss. Und das ist in Eurem Fall ja 2x so.

Nun ja, Kosten sollen eben vermieden werden. Und ja: wir verstehen uns gut, nur was ist, wenn z. b. einer das Haus verkaufen will o. muss? Oder wenn es doch zum großen Krach kommt. Wenn ich da irgendein Schriftstück habe, das ist doch dann nur ein Stück Papier.

Eben und da kannst Du Dir dann den Popo mit abwischen.
Alles was ein Grundstück betrifft muss, wenn es rechtsverbindlich sein soll, im Grundbuch eingetragen werden.
Du bist ja schon selbst auf die Haken an der Sache gekommen. Lieber jetzt Geld für eine vernünftige Lösung ausgeben als es später Rechtsanwälten in den Rachen zu schmeißen. Da ist die jetzige Lösung mit Sicherheit preiswerter und jeder weiß woran er ist.

Grundstückskauf und -tausch geht überhaupt nicht ohne Notar und Katasteramt. Im Zweifelsfall wären alle Vereinbarungen NICHTIG.

Mein Rat: Mach es auf keinen Fall! Mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen!

Wenn der Nachbar Vorteile erzielen möchte, dann muß der dafür bezahlen. Offensichtlich ist die Einfahrt ja wertvoller als unnützes Land hinten -- warum solltest Du also 1:1 tauschen? Verkaufe ihm doch lieber etwas Land -- das Geld kannst Du bestimmt gebrauchen. Erkundigt Euch bei der Gemeinde nach dem fairen Preis laut Bestandstabelle und fertig. Du mußt nicht unnützes Land im Tausch annehmen. Und die Grunderwerbssteuer zahlt immer der Käufer...

Das ist eine gute Idee, denn das Land was wir bekommen sollen nützt uns wirklich überhaupt nichts. Muss noch mal mit ihm reden ob es nicht doch offiziell gemacht werden soll, verkaufen ist wohl das beste, so gibt es auch keine Probleme. Und wer weiß wann das genannte Gebäude abgerissen wird....

Wenn ihr das so macht, wird jedoch nicht das Eigentum an den getauschten Grundstücksteilen übertragen. Eigentümer ist immer nur der, der auch im Grundbuch steht. Der Zettel oder die mündlichen Abmachungen ändern daran nichts.

Man weiß nie was morgen kommt, ob man sich morgen noch verträgt, ob irgendwann ein Erbfall eintritt usw. usw. Wenn man es also richtig machen will - nur mit Dokumentation im Grundbuch!

Ich denke , in der heutigen Zeit geht wahrscheinlich nichts mehr ohne Grundbuch und Katasteramt. Das ist leider mit Kosten verbunden , doch denke einmal an die nächste Besitzgeneration . Die wird sich vielleicht um diesen Privatvertrag nicht scheren und der Ärger ist dann vorprogrammiert.