Sind klingelstreiche strafrechtlich relevant?
4 Antworten
Es kommt darauf an, in welchem Unfang/ Ausmass sowas betrieben wird.
Prinzipiell fällt das in das Strafrecht- stalking, Nötigung usw sind eventuelle Möglichkeiten.
Wenn ein Kind sich einen 'Spass' erlaubt und beim Nachbarn einfach einmal grundlos schellt, wird jedoch garantiert nicht dafür belangt werden können. :)
Da dies meist von Kindern verübt wird, gibt es da keine direkte rechtliche Handhabe.
Mit 21? Da würde man dir dann verzögerte Reife attestieren, und du würdest nach Jugendstrafrecht bestraft. Irgendwas ist da in deiner Entwicklung zum Erwachsenen schief gelaufen.
Wow jetzt übertreib mal nicht... Nur weil man sich einmal im erwachsenen Alter ein kleines Späßchen erlaubt ist man direkt Entwicklungsgestört? Dein Scheiß Ernst?
Ist das wenn überhaupt nicht Zivilrecht statt Strafrecht? Bin da kein Experte, denke aber, dass es eher Zivilrecht ist. Ruhestörung, oder nicht?
Nein, weil die, die sowas machen, noch nicht strafmündig sind.
Ja aber was wenn das jemand macht der bereits volljährig ist? Kommt mit Sicherheit mehr als häufig genug vor.
Meist heißt aber nicht immer.
Ich habe selber noch vor ein paar Jahren mit ca. 21 mit meinem großen Bruder Klingelstreiche gemacht, auf dem Weg zum Supermarkt, als ich bei ihm zu Besuch war. War lustig. Was wäre aber passiert, wenn da jemand die Polizei ruft?