Sind Kampfhunde in Mietwohnungen erlaubt?

14 Antworten

Natürlich darf er das. Es ist seine Wohnung und die kann er vermieten, an wen er will. Er muß auch nicht begründen, warum er die Wohnung dem einen gibt und dem anderen nicht.

Ihr müßt euch einen Vermieter suchen, der die Haltung des Hundes erlaubt.

Was im Mietvertrag steht, ist ziemlich unererheblich für Leute, die bereits einen haben. Generelles Verbot von Hunden ist nicht durchsetzbar, der Vermieter muß die Ablehnung der Hundehaltung für jeden Mieter einzeln begründen - aber wenn ihr die Wohnung noch gar nicht habt, muß er auch nicth als Mieter akzeptieren.

Dumm angestellt^^

Wenn im Vertrag die Erlaubnis zur Hundehaltung drin steht, unterschreibt man den und zieht ein - mit Hund. Es gibt dann keinen Grund den Hund vorher vorzustellen.

Kampfhunde gibt es nicht - nur Listenhunde. Wenn dazu aber keine Einschränkung im Vertrag steht, kann der Vermieter erst ein Verbot aussprechen, wenn was passiert.

Natürlich darf er das. Allein der Vermieter entscheidet wem er die Wohnung vermietet oder nicht.

Ja, kein Vermieter ist verpflichtet, Haustiere zu erlauben/dulden.

Sog. Kleintiere muß er dulden.

Schau in die Hausordnung nach. Sie ist Bestandteil des Mietvertrags. Wird sie geändert, so ändern sich auch die Vertragsbedingungen.

Die Hausordnung wird vom Eigentümer (bzw. der Eigentümergemeinschaft) beschlossen. Die Verwaltung ist für die Umsetzung zuständig.

Falls in der Hausordnung nichts darüber steht, gilt der bestehende Mietvertrag - einschließlich der Fragen, die in die Ermessenskompetenz der Verwaltung fallen.

Bei einer Neuvermietung steht es der Verwaltung (bzw. dem Eigentümer) frei, die Wohnung zu vergeben oder nicht - auch ohne Kampfhund. Sie braucht ihre Ablehnung nicht zu begründen.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages?

@Bitterkraut

Ja. Die Hausordnung ist für den Eigentümer verbindlich; und er ist gegenüber der Eigentümergemeinschaft für "seinen" Mieter verantwortlich. Also muss er dafür sorgen, dass der Mieter die Hausordnung einhält.

Gehört das Gebäude einem einzigen Eigentümer, so kann dieser natürlich die Hausordnung - unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen - ändern, wie er will. Was nicht durch Gesetze geregelt ist, kann man ggf. durch Gerichte feststellen lassen bzw. bereits ergangene Urteile heranziehen.